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Menschliches und höheres Recht (Schauungen & Prophezeiungen)

Taurec ⌂, München, Mittwoch, 13.06.2018, 22:20 (vor 2141 Tagen) @ Deutscher im Exil (2744 Aufrufe)
bearbeitet von Taurec, Mittwoch, 13.06.2018, 22:25

Hallo!

verwenden Sie "Recht", wo m.E. "Gesetz" stehen müßte.

Sie setzen dies implizit gleich und das halte ich für einen schweren Denkfehler, weil Sie damit jede beliebige Gewalttat "ins Recht" setzen, solange sie dem Gesetz entspricht.

Wenn ich es recht verstanden habe, stimmt Ihr Einwand, sofern man (was sicher zutrifft) von "göttlichem Recht" ausgehen kann bzw. Schöpfungsgesetzen (vielleicht besser -geboten), die über dem Menschen stehen und ihm als Richtschnur (etymologisch wieder "Recht") für eigene Gesetze dienen. (So dürfte es in gewachsenen Kulturen mit Gewohnheitsrecht sein, wo sich über lange Zeit Recht und Gesetz so eingependelt haben, wie es dem gesunden sittlichen Empfinden entspricht und dem Zusammenleben am zuträglichsten ist.)
Nichtsdestoweniger ist der Mensch frei und kann von den Schöpfungsgesetzen nach Belieben abweichen. Das trifft auf den Staat nicht weniger als auf den Einzelnen zu. Daher ist jedes menschliche Rechtssystem nur eine Annäherung oder, wenn man wie in der Moderne Gott aus der Rechnung streicht, mehr oder weniger bewußte Abirrung.

In dem Sinne, wie ich es (mit Bezug auf moderne Rechtssysteme) meinte, folgt das (menschliche) Gesetz der Rechtsetzung und ist abhängig von den jeweiligen Rechtsgrundsätzen natürlich willkürlich. Es gibt kein menschengemachtes Recht, das den Menschen quasi aus sich selbst heraus zu einem Einklang mit metaphysischen/göttlichen Geboten zwingt. Es gibt auch kein per se gültiges menschliches Recht (bzw. Rechtssystem), wie es mit den "Menschenrechten", welche die meiste Zeit der Geschichte nicht galten, impliziert wird.
Sanktioniert ist in diesem Rahmen, was gesetzmäßig ist. Ob das Gesetz bzw. das ihm zugrundeliegende Recht auch "gottgefällig" ist, steht auf einem anderen Blatt.

Schöpfungsgesetze wirken aber, durchaus an jedem menschlichen Rechtssystem vorbei, über Karma (oder wie man es nennen will) aus sich heraus immer.

Wenn man sich auf diese Denkfalle aber einläßt, dann bräuchte man nur ein Gesetz, nach dem - sagen wir mal - alle Rothaarigen, die an einem Sonntag geboren wurden, zu erschießen sind. Und das wäre dann nicht nur "Recht", sondern sogar "gerecht", weil dem Recht ensprechend.

In einer traditionellen Kultur, die weder ideologisch noch in religiösen Irrlehren abgeirrt ist, kann man wohl die etymologische Gleichsetzung von Recht mit "gerecht", "richtig" usw. gelten lassen. Die Inhalte vermögen sich aber, durchaus im Verlaufe eines Kulturzyklus, der in Zivilisation übergeht, zu ändern, ohne daß die Begriffe sich ändern. Freilich gingen auch kommunistische Diktaturen oder konkret die Terrorherrschaft der französischen Revolution davon aus, das Recht auf ihrer Seite zu haben.
Hingegen gingen Monarchen davon aus, was viel näher an der Wahrheit ist, von Gott selbst eingesetzt zu sein und als dessen weltlicher Repräsentant das Recht schlechthin zu repräsentieren.

Ein Gesetz, alle Rothaarigen zu erschießen (oder wahlweise alle Adligen, Juden oder Neger), ist absolut möglich und war in verschiedenen Varianten seit dem Ausbruch der Zivilisation auch schon existent. Im Rahmen des menschengemachten Rechtssystems ist das rechtmäßig, nicht jedoch gerecht im Rahmen der Schöpfunggesetze oder höherer Vernunft, in welche das menschliche Dasein eingebettet ist. Aufgrund der dem Menschen eigenen Freiheit gibt es aber keine Möglichkeit, menschliches und göttliches Recht dauerhaft und ein für alle Mal in Einklang zu bringen.

Das ist genauso absurd wie mein Beispiel mit den Rothaarigen, war aber Realität und wird heute noch von vielen, die m.E. unberechtigt in der Politik aktiv sind, als "korrekt" angesehen.

Dergleichen Ansichten sind indes typisch für eine den transzendenten Bindungen entledigte Gesellschaft (Zivilisation), der die innere Richtschnur abhanden gekommen ist. In diesem Sinne verwende ich Recht und Gesetz, wenn ich von "Verfassungen" schreibe, die es ja per se nur in anorganischen Gesellschaften nach der Kultur gibt. Eine Verfassung/das Grundgesetz ist (bei allen positiven und negativen Inhalten) nur eine willkürliche menschliche Rechtsetzung, die grundsätzlich materiell auch ganz anders aussehen könnte. Entsprechend sind auch "unveräußerliche Menschenrechte" reine Makulatur.

Wenn Sie aber Gesetz als ungleich Recht akzeptieren, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes bewiesen wurde, wie ich es für mich als Prämisse ansehe, dann brechen erhebliche Teile Ihrer Diskussion zusammen, worauf ich aber aus Zeitgründen nicht näher eingehen will.

Daß zwischen Recht und Gesetz zumindest ein irgendwie gearteter Rangunterschied besteht, ist schon anhand der Existenz beider Wörter offenkundig. Weil "Gesetz" logischerweise etwas "Gesetztes" ist, folgt zwingend, daß etwas übergeordnetes existiert, das es setzt, bzw. auf dessen Grundlage es gesetzt wird. Es ist mit einer Intention "hingestellt" und sekundär. An dieser Stelle kommt das "Recht" ins Spiel. Das Wort ist schon an sich fundamental und repräsentiert ein übergeordnetes Verständnis. Leider ist es nicht per se recht, sondern nur der Idee nach, weil der Mensch nicht sichergehen kann, die göttlichen Gebote/Gesetzmäßigkeiten richtig erkannt und in Recht gefaßt zu haben, geschweige denn daß ihm die prinzipielle Möglichkeit offensteht, absichtlich vom göttlichen Willen abzuweichen. Daher ist Recht nicht in allen Fällen, was das Wort aussagt.

Diese Kluft zwischen menschlichem Recht (bzw. "Rechtsverständnis" oder "Rechtsauffassung") und einem Recht, das quasi in Form der Natur-, Schöpfungs- und Schicksalsgesetze im eigentlichen Sinne als "ewiges Recht" im Kosmos kodifiziert ist und nur erkannt werden müßte, ist wohl grundsätzlich nicht zu schließen. Es wird immer einen Unterschied geben zwischen dem, was ist, und dem, was sein soll.
Davon ausgehend ist auch, was ich im Vorbeitrag über Recht schrieb, gerechtfertigt, nämlich wenn man vom menschlichen/menschengemachten Recht ausgeht.

Woran Sie sich gestoßen haben, dürfte verschwinden oder weit weniger widerstreben, wenn ich statt von "wirksamen Recht" von einem "wirksamen Rechtssystem" geschrieben hätte.
Von dem Grundsatz, daß ein menschengemachtes Rechtssystem letztlich nur von Menschen durchgesetzt werden kann, ist natürlich nicht abzurücken. Es spiegelt die historische Wirklichkeit wider. Verschiedene Arten der Gewalt (etymologisch von "walten", also ohne per se negativen Beigeschmack) spielen dabei immer eine Rolle.
Selbst in traditionellen Hoch-, aber auch Früh- und Urkulturen, die ich tendenziell für näher am "ewigen göttlichen Recht" halte, bedurfte es einer vermittelnden menschlichen Gewalt, die das darauf gegründete menschliche Rechtsverständnis durchsetzt.

Eines der primären Kernprobleme ist eben genau das Gewaltmonopol, das ich jedem Staat kategorisch bestreite. Zusammen mit dem Medien- und Informations-Monopol führt es zu den Zuständen, unter denen wir alle leiden müssen und unsere Vorfahren noch mehr mußten.

Staat und Gewalt sind wohl letztlich nicht trennbar, da er sich an irgendeinem Punkte immer gegen äußere und innere Feinde zur Wehr setzen muß.
Die Frage ist, ob man ihm auch ein Gewaltmonopol zugesteht. Dieses scheint eine Spezialität vermeintlich freiheitlicher Demokratien und Republiken zu sein, die von sich behaupten, das Volk zu vertreten und daher auch die natürliche "Gewaltfähigkeit" des freien Mannes stellvertretend für ihn an sich zu ziehen bestrebt sind. Sie setzen sich, ohne die höheren Weihen des Königtums erhalten zu haben, ohne eine transzendete Verwurzelung anmaßend als Vertreter des Rechts. Das Gewaltmonopol ist daher modernen Staaten zu bestreiten, während traditionelle Staaten dem Einzelnen in der Regel die Freiheit zugestanden, selbst für sich einzustehen, sich zu verteidigen und in der eigenen Gemeinschaft zu richten, die ein Gewaltmonopol daher gar nicht beanspruchten.

Gruß
Taurec


„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


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