Nachhilfe bei Lernbehinderung kann nicht schaden (Freie Themen)

Ulrich ⌂, München-Pasing, Freitag, 04.08.2017, 03:28 (vor 2429 Tagen) @ Altmarkwolf (2681 Aufrufe)

Hallo Altmarkwolf,

... zumal ich im Bereich Recht & Gesetz sicherlich mehr drauf habe als der / die Forenbetreiber.

nö, hast Du nicht, sonst würdest Du nicht so blöde daherreden, jemanden "wegen Beleidigung anzeigen" zu wollen.

Eine Beleidigung ist eine Straftat, und jemandem vorab eine Straftat zu unterstellen, ohne daß er in der fraglichen Angelegenheit verurteilt worden wäre, ist ebenfalls eine Straftat.

Dein "wegen Beleidigung anzeigen" zeigt überdeutlich, wessen Geistes Kind Du bist.

Deshalb darf auch niemand eine „Anzeige wegen xyz“, sondern nur eine „Anzeige wegen des Verdachts von xyz“ stellen. Nicht gewusst ?

Im übrigen stellt eine Frage keine Tatsachenbehauptung dar, und Du hast keinen Anlass, dich hier wie ein Hooligan in der Südkurve aufzuführen, ach nein, Besatzer-Sprech, ich meinte: wie ein Prolet, weil der von Dir erwartete Beifall für Deine Beiträge ausbleibt.

Jetzt hat der Altmark-Wolf mal allen gezeigt, daß er so richtig grimmig knurren kann, die Ecken hat er auch schon markiert, jetzt lass mal gut sein, und geh wieder in Dein Stadion, Du nervst.

An deiner Stelle wuerde ich diesen "Fussballer" zumindest verwarnen, wenn nicht gleich zum kaltduschen schicken.

Wahrscheinlich dusch ich öfter als ihr alle zusammen.

jetzt muss ich nur noch einen Anwalt finden, der betrunken genug ist um das so zu lesen, Du hättest hier unterstellt, die Foren-Teilnehmer - also auch ich - duschen "alle zusammen", was ich auf das Entschiedenste bestreite! :rotfl:

Gruß
Ulrich


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