Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens (Schauungen & Prophezeiungen)

Ulrich ⌂, München-Pasing, Samstag, 10.09.2016, 01:10 (vor 2747 Tagen) @ Taurec (8450 Aufrufe)

Hallo Taurec,

Frage zum Handwörterbuch an die Kundigen: Wie ist dazu die momentane Urheberrechtslage? Ich meine, mich zu erinnern, daß seit 2012, 70 Jahre nach dem Tode des letzten Herausgebers Hanns Bächtold-Stäubli die Regelschutzfrist abgelaufen wäre. Oder ging das Urheberrecht auf eine andere Person/Institution über?

der Text der ersten Auflage, deren Bände zwischen 1927 und 1942 erschienen, ist seit dem 1. Januar 2012 gemeinfrei.

Das gilt jedoch m.W. nicht für den Nachdruck aus dem Jahr 1987 bei Walter de Gruyter, weswegen die Bereitstellung der 10 Bände dieses Nachdrucks bei archive.org wohl illegal ist, außerdem im unpraktischen jpeg-Format und mit 9 mal ca. 1,5 GigaByte nur etwas für bekennende digitale Fetischisten:
https://archive.org/details/makhankov_gmail_01
https://archive.org/details/makhankov_gmail_001
https://archive.org/details/makhankov_gmail_001_20150409_1249
https://archive.org/details/makhankov_gmail_001_20150409_1526
https://archive.org/details/makhankov_gmail_001_20150409_1648
https://archive.org/details/makhankov_gmail_001_20150410
https://archive.org/details/makhankov_gmail_001_20150410_0511
https://archive.org/details/makhankov_gmail_001_20150410_0516
https://archive.org/details/makhankov_gmail_001_20150410_0804

und als pdf-Version https://archive.org/details/BachtoldStaubliHannsHoffmannKrayerEduardHandworterbuchDesDeutschenAberglaubensBa_201508 (und weiteren neun Verknüpfungen) in mieser Qualität.

Die digitale Ausgabe, "Digitale Bibliothek, Bd. 145" basiert auf dem Nachdruck von 1987, versehen mit dem umfangreichen Vorwort der gedruckten Ausgabe zur Entstehungsgeschichte und einer weiteren Einführung in die digitale Ausgabe.

Der Text - mit Ausnahme der beiden Einführungen - ist gemeinfrei, aber nun wird es spitzfindig, weil es sich um eine Datenbank, eine "digitale Volltext-Datenbank" handelt, und eine "Entnahme" daraus für den eigenen Gebrauch m.W. erlaubt, die Bereitstellung für "Dritte" jedoch verboten ist. Der redaktionelle "Anteil" des Herausgebers ist leicht an der Kennung ".../db145-..." erkennbar, mit der jede interne Verknüpfung eines html-Exports versehen wird.

Über diesen, bzw. einen sehr ähnlichen Sachverhalt ist auch die Directmedia Publishing GmbH 2008 selbst gestolpert, unterlag in zwei Gerichtsverfahren, verkaufte unmittelbar danach den Verlag und verlegte den Firmensitz nach Rumänien.

Ich rate dringend ab, einen html-Export "für Dritte" zugänglich zu machen, es sei denn, Du wärst zuversichtlich, die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes entkräften zu können:

"...dass die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank aufgrund einer Bildschirmabfrage der ersten Datenbank und einer im Einzelnen vorgenommenen Abwägung der darin enthaltenen Elemente eine „Entnahme“ im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 96/9 sein kann, soweit es sich bei dieser Operation um die Übertragung eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Inhalts der geschützten Datenbank oder um die Übertragung unwesentlicher Teile handelt, die durch ihren wiederholten und systematischen Charakter möglicherweise dazu geführt hat, dass ein wesentlicher Teil dieses Inhalts wiedererstellt wird..."

Legal wäre m. E. dagegen, aus einem Exemplar der digitalen Version, "Digitale Bibliothek, Bd. 145", die m.W. auch entliehen sein darf, für den Eigenbedarf den gemeinfreien Text (nur diesen, ohne Einführung) zu exportieren.

Gruß
Ulrich

Wer in der örtlichen Bibliothek das Ding nicht ausfindig machen kann, und beim Bart seiner Großmutter schwört, die CD nur behutsam und mit fettfreien Fingern anzufassen, der... usw. ... PN


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