Hallo,
in einem aus dem Amerikanischen übersetzten Buch über Krisenvorsorge stand, man sollte bei der Bevorratung immer auch einen Anteil für wohltätige Zwecke und zum Tausch einplanen. Diesen kann man dann -unter Berufung auf seine Schweigepflicht- dem örtlichen Pfarrer zur weiteren Spende an nicht so privilegierte Gemeinde- Mitglieder übergeben. Wäre doch eine Möglichkeit, oder?
Grüße Katja