Re: Verwilderte Haustiere
Geschrieben von Wolfi am 28. März 2005 16:45:50:
Als Antwort auf: Re: Verwilderte Haustiere geschrieben von Badland Warrior am 28. März 2005 13:54:48:
>Moin, Wolfi!
>Schrottflinten (mit zwei T) kriegst du bestimmt:-))) Schrotflinten (mit einem T) sind wie alle anderen Flintren unter dem gestrengen deutschen Waffengesetz. Ihr in Ösiland habt doch noch das relativ liberale Waffenrecht von 1938, oder? Nee, hier eine Flinte zu erwerben ist für einen Normalsterblichen schwierig.
>Schmunzelgrüße vom selbst nicht vor Flüchtigkeitsfehlern gefeiten BaddyHe du Deutschprof.
Nö, bei uns sind alle Flinten mit gezogenen Läufen WBK pflichtig, selbst im Kal. 22 lfB, Halbautomaten wurden generell verboten.
Schrotflinten muß man auch melden , aber ohne WBK erhältlich, Pump-Guns ebenfalls verboten, Halbautomaten aber nicht.
Das Einzige , Munition für Faustfeuerwaffen auf WBK, alles andere FREI erhältlich, nur Altersnachweis erforderlich.
Bögen, Armbrust, Stahlkugel-Schleuder usw. ab 18 Jahre
Messer,Säbel,Lanzen usw. ohne Einschränkung ( länge der Klinge ) ab 18 JahreGruß Wolfi