Re: Abteilung: Gesetze...
Geschrieben von Diana am 16. März 2005 07:37:19:
Als Antwort auf: Abteilung: Gesetze werden gemacht die keiner mehr einhält geschrieben von MattB am 15. März 2005 20:40:34:
Auch hallo :o)
O.k.: *virtuell-zwick*... Nein, du träumst nicht, was da steht, ist absolut korrekt, das Gesetz gibt das her.
Denn: durch die Sippenhaft, äh, ich meine Bedarfsgemeinschaftsregelung, werden ALLE in einer solchen als "hilfebedürftig" eingestuft, AUCH der ggf. VOLLZEIT arbeitende Partner/Ehegatte. Sprich, der ist NUR deshalb "hilfebedürftig", weil er mit jemandem zusammenlebt, der keine Arbeit hat.
Sprich, ein ggf. Vollzeit Arbeitender ist gearscht, wenn er a) mit einem "Versager" bzw. "Sozialschmarotzer" zusammen lebt und b) selber leider nicht genug verdient, um denselbigen komplett mit durchzufüttern.
Auf den Vollzeit erwerbstätigen Ehepartner warten damit zwangsläufig auch ALLE "Forder- und Förder-Instrumente", wie sie ursprünglich für den eigentlich Arbeitslosen gedacht sind, als da wären: persönliche Meldepflicht bei Aufforderung - mit allen daraus sich ergebenden Rechtsfolgen; persönliche Arbeitssuchend-Meldung; die Verpflichtung zu "Eigenbemühungen" - nämlich in dem Fall, einen HÖHER bezahlten Job zu suchen, um die Hilfebedürftigkeit der ganzen Bedarfsgemeinschaft zu beenden bzw. zu verringern! Denn - ALLE Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind verpflichtet, ALLE Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Hilfebedürftigkeit ggf. zu reduzieren bzw. zu beenden.
Tut der zur Zeit Vollzeit Erwerbstätige das nicht, kann er z. Bsp. einer persönlichen Vorladung nicht nachkommen, weil er womöglich irgendwo auswärts arbeitet (und sein Arbeitgeber ihn aus BETRIEBLICHEN Gründen gerade nicht freistellen will, damit er sich beim Arbeitsamt melden kann...) - dann bedeutet das Kürzung der Leistung für ALLE an ALG II.
Das Ding ist einfach der Knaller - anders kann man das kaum mehr sagen.
Breit grinsende Grüße :o)
Diana