Änderungen in der Dienstanweisung
Geschrieben von offthspc am 14. März 2005 12:25:49:
Als Antwort auf: typisch 'deutsch-kleinbürgerlich' geschrieben von Joe68 am 14. März 2005 09:13:45:
Ergänzungen zur Allgemeinen Dienstanweisung:
Ausgeworfene Patronenhülsen sind unbedingt einzusammeln und einer Wiederverwertung zuzuführen.
Auf nicht retournierte ausgegebene und verschossene Munition ist ein Zwangspfand von 1 Euro pro Munitionsteil zu zahlen.Selbiges gilt auch für alle anderen zur Verfügung gestellten Materialien wie Konservendosen, Verpackungen von Verbandsmaterial etc.
Dieses Pfand ist vom Soldaten aus der Privatkasse zu zahlen um den Verteidigungshaushalt nicht übermäßig zu belasten.
Blutflecke und Körperteile gelten als potentiell infektiöser Abfall (bio-Hazard) und sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit (z.B. Waldboden) eine Reinigung schwierig durchzuführen sein so ist der Boden bis auf eine Tiefe von 30cm großflächig abzutragen und ordnungsgemäß in einem Entsorgungsbetrieb zur Sterilisation abzuliefern.Da durch Druck und grasnabenzerstörende Wirkung von Kettenfahrzeugen erhebliche Flurschäden entstehen sowie zahlreiche Kleinstlebewesen und Mikroorganismen getötet werden sind Fahrer solcher Fahrzeuge dazu verpflichtet nur befestigte Wege zu benutzen.
Der Fahrer hat sich vor dem Befahren eines ihm unbekannten Weges von der ausreichenden Tragfähigkeit der Asphalt/Betondecke zu überzeugen.
Im Zweifelsfalle ist ein beeideter Straßenbauingenieur zu Rate zu ziehen um Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden.
Diese ist nur vom Kapitalgeber "Lone Star" geleast und wir sind daher verpflichtet diese im Schadensfalle auf unsere Kosten zu ersetzen !Daher gilt auch !
Das Andübeln von Panzersperren, das Sprengen von Brücken, das Überfahren von Randsteinen mit schweren Fahrzeugen sowie alle weiteren Tätigkeiten die fremdes Eigentum beschädigen könnten sind zu unterlassen.Im Einsatz sowie im Gefecht darf von dieser Regel abgewichen werden sofern der jeweilige Fahrzeugkommandant sich zur Kostenübernahme der entstandenen Schäden verpflichtet (Eintrag im Fahrtenbuch !)
Diese entstandenen Kosten werden an Nachkommen vererbt falls auf den Verursacher nicht mehr zurückgegriffen werden kann (s.a. Entsorgung Bioabfälle).
Ergänzung nach $45 ArbeitsrechtIn Unterständen, Fahrzeugen sowie in nur nach oben offenen Schützengräben darf die Feinpartikelmenge in der Luft einen Wert von 150ppm nicht überschreiten.
Bei Überschreiten dieses Grenzwertes ist das Feuer einzustellen sowie die Stellung zu verlassen bis wieder normale Werte innerhalb derselben erreicht sind.
Wird diese Anweisung nicht befolgt erlischt der Anspruch aller anwesenden Personen auf Leistungen des Altersversorgegesetzes.
Weitere Ergänzungen nach der Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes.
Es darf kein feindlicher Soldat aufgrund besonderer Merkmale (Körpergröße, Hautfarbe etc.) als Ziel erwählt werden.
Auf besonders auffälliges Verhalten ist desweiteren unbedingt zu achten !Der anvisierte Feind könnte unter psychischen Problemen oder Sozialisierungsstörungen leiden und gilt damit nicht als zurechnungsfähige Person.
Gefangene Soldaten mit o.a. auffälligem Verhalten sind sofort einer psychologisch betreuenden Maßnahme zuzuführen um ihnen die spätere Eingliederung in die menschliche Gesellschaft zu erleichtern.
mfG
offthspc