Re: Gegen Todesstrafe - in jedem Fall
Geschrieben von offthspc am 08. Januar 2006 19:49:47:
Als Antwort auf: Re: Gegen Todesstrafe - in jedem Fall geschrieben von Thorshammer am 08. Januar 2006 18:33:54:
>Hallo Elisabeth
>der Mann scheint es verdient zu haben . In Deutschland gibts die Todesstrafe für Unschuldige , oder wie würdest Du eine Abtreibung beschreiben .Bevor sich eine 17-jährige für immer das Leben vermasselt (keine Ausbildung - kein Job) ?
Oder eine Vergewaltigte ?
Oder eine die das 6 Kind erwartet obwohl schon die 5 vorher alle "Gemüse" sind ? (So einen Fall gibt es hier in der Umgebung).
Wie kann jemand der nach Definition von Zeugung an schon die Erbsünde in sich trägt außerdem unschuldig sein ?Der Mensch ist durch den Sündenfall Adams aus katholischer Sicht vom Beginn seines Lebens im Mutterleib, also von seiner Empfängnis an, im Zustand der Erbsünde, welche eine Unordnung der menschlichen Natur darstellt, indem sie den Menschen seiner heiligmachenden Gnade beraubt und dazu führt, dass der Mensch zum Tun von Bösem neigt. Den Ausweg aus der Erbsünde sieht die Kirche im Kreuzestod Jesus Christus, der es dem Menschen ermöglicht, in den Zustand der Erlösung einzutreten und mit Gott versöhnt zu sein.
Nach Auffassung Luthers - die hier im Gegensatz zur katholischen Lehre steht - ist der Mensch aber vom Beginn seines Lebens an böse (im „Zustand der Sünde“) und ist dadurch von Gott getrennt. Dabei konstituiert aber nicht das gute oder schlechte Handeln des Einzelnen den Zustand, sondern weil der Mensch sich schon immer in diesem vorfindet und befindet, ist auch sein Handeln dadurch negativ beeinflußt. Selbst das neugeborene Kind ist nach dem Verständnis sündig und bedarf von vornherein der Erlösung.Und wenn er dann "nicht unschuldig" ist ... kann es auch keine "falsche" Todesstrafe geben ... wobei die Todesstrafe in jedem Fall ! vollzogen wird !!
Manchmal nur halt früher.
mfG
offthspc
- Re: Gegen Todesstrafe - in jedem Fall Thorshammer 08.1.2006 22:11 (0)