Seh ich auch so

Geschrieben von offthspc am 08. Januar 2006 19:04:19:

Als Antwort auf: Wieso nicht? geschrieben von Dowjones am 08. Januar 2006 14:55:

Ist die Schuld *eindeutig* und *klar* erwiesen.
Weg damit.

Also sollte ein Raubmörder der zwei Menschen erschossen hat auf der Flucht noch mit der rauchenden Waffe in der Hand gestellt werden so bräuchte man meines Erachtens *keinen* Gefangenentransporter.

Methode China: Schnellgericht und wech.

Sollten in einem Mordfall Zweifel an "Motiv" , "Alibi" oder "Indizien" bestehen dann gäbe es lebenslang ! aber keinesfalls die Todestrafe denn im Zweifelsfalle für den Angeklagten.

Ach ja:
Eine "Schuldverminderung/Schuldunfähigkeit" gäbe es in meinem Gesetzbuch nicht !
Auch mit 2 Promille im Blut / 10 Tüten in der Birne / ..... hat man keine anderen Menschen umzubringen.

Besoffen Autofahren und dabei einen Menschen tödlich überfahren ?
S.o. ... Schnellgericht und Einzug aller Vermögenswerte zugunsten der Opfer (Kinder etc. des Täters dürfen aber nicht bestraft werden ... also "Einzug der Vermögenswerte" nicht überinterpretieren !)

Ach ja ... der Exekutive muß man in einer solchen Umgebung natürlich ganz besonders auf die Finger sehen !!
Sonst bekommt man Verhältnisse wie in Kurdistan.

mfG
offthspc


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