Waffengesetz in Oesterreich

Geschrieben von ARX am 03. Januar 2006 22:13:58:

Als Antwort auf: Re: my home is my castle geschrieben von Wolfi am 03. Januar 2006 21:19:46:

Hallo!

Es ist wirklich nicht meine Art aber hier muss ich leider den Besserwisser raushaengen lassen :-)

Reptiergewehre (ausser Vorderschaftrepetierer) sind Kategorie C (Waffen mitgezogenem Lauf) und somit frei erhaeltlich. Eine Kategorie C Waffe muss jedoch beim Waffenhaendler gemeldet werden. Der Waffenhaendler ist ausserdem verpflichtet bei der Behoerde anzufragen ob gegen den Kaeufer ein Waffenverbot verhaengt wurde. Das erworbene Gewehr wird erst nach einer sogenannten Abkuehlphase von 3 Tagen ausghaendigt. Damit soll verhindert werden dass jemand im Jaehzorn in ein Waffengeschaeft geht, ein Gewehr kauft und dann Amok laeuft.

Schrotflinten sind Waffen der Kategorie D (glatter Lauf) und sind ebenfalls frei erhaeltlich und sogar von der Meldepflicht ausgenommen. Die Abkuehlfrist ist trotzdem einzuhalten.

Eine WBK erleichtert den Kauf von D und C (keine Nachfrage wegen Waffenverbot noetig, keine Wartefrist), ist aber nicht erforderlich.


Halbautomatische Gewehre sowie Fausfeuerwaffen sind genehmigungspflichtig.
Es gibt 2 Arten von Waffendokumenten: die Waffenbesitzkarte und der Waffenpass.
WBK: der Inhaber dieses Dokumentes darf die darin vermerkte Anzahl an Kategorie B Waffen besitzen und ungeladen transportieren.

Waffen der Kategorie A sind verbotene Waffen. Darunter fallen in Oesterreich Vorderschaftrepetierflinten (Pumpguns) sowie Kriegsmaterial.
Diese Dinger darf man nur mit einer Ausnahmegenehmigung besitzen.

WP: der Inhaber darf die darin vermerkte Anzahl an Kat. B Waffen führen, also bei sich tragen.


Voraussetzungen fuer WBK: unbescholten, psycholigisches Gutachten, Nachweis fuer den korrekten Umgang mit Schusswaffen (=Waffenfuehrerschein)


Voraussetzungen fuer WP: ist nur mehr sehr schwer zu bekommen, Beduerfnis muss nachgewiesen und von Behoerde anerkannt werden.


Normalerweise werden nur 2 Waffen der Kategorie B genehmigt. Erweiterungen beduerfen einer Rechtfertigung. (Jagd, Sportschuetze etc)


Mindestens alle 5 Jahre wird die sichere Verwahrung der Waffen von der Exekutive kontrolliert. Der regelmaessige Umgang mit den Waffen muss nachgewiesen werden. Entweder durch eine gueltige Jagdkarte, Bestaetigung eines Schuetzenvereines, Dienstausweis Exekutive oder man belegt einen Waffenfuehrerscheinkurs bei einem Buechsenmacher. Dauert ein paar Stunden und kostet 50 Euro.


Gruss

ARX


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