Hinweis zum "Wilden Zelten" im Wald - nicht jetzt aber später gg.

Geschrieben von Mario am 18. November 2005 16:59:33:

Hallo Forum,

mir fällt da gerade noch etwas ein.
Wenn ich an meine Ausflüge mit Übernachtungen im Wald zurückdenke, mußte ich einige Sachen beachten.
Ich erkundigte mich vorab beim LRA über das mögliche „Wilde Zelten“ im Busch.

Das ist untersagt und wird mit einem Ordnungsgeld geahndet.

Das Ordnungsgeld kann man umgehen, in dem man ein Zelt hat, was einfach keinen fest verbundenen Boden besitzt bzw. ein einfaches Tarp mit zwei Stecken.
Es muß da auch einige Verordnungen geben, hatte aber noch keine Zeit die mal zu besorgen (eventuell Waldgesetz?).

Das zählt dann als Regenunterstand und wird nicht als „Wildes Campen“ angesehen.
Das Problem sind ja im Frühling die Beeren- und im Herbst die Pilzsammler.
Die rufen dann bestimmt schnell mal die „Grünen“.

Wenn das dann dunkel ist, könnt ihr euer Zelt schnell aufschlagen oder wenn es die Witterung zulässt unter dem Tarp schlafen.
Besser so was zu wissen als das man dann weggescheucht wird und noch löhnen darf.

Mit freundlichem Gruß

Mario

PS: in Schweden gibt es so einen Nonsens nicht und auch in der Tschechischen R. kann man mal im Wald übernachten und auch Feuer machen.
Natürlich sollte man Speiseabfälle vergraben und eventuellen Plastikmist mitnehmen.
Auch ein Feuer muß ordentlich gelöscht werden – im Wald eher nicht so günstig (ich hatte immer an einem Teich gegessen).
Man kann auch noch so tief im Wald sein – irgend ein Neugier kommt bestimmt und wenn es die Wildschweintreiber sind und Du mitten in der Treibjagd bist – war mir mal passiert- ausgesprochen gut für die Nerven ggggg.




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