Re: @Suchender und Alceste (Sammelantwort)

Geschrieben von Divinum am 14. September 2005 23:42:09:

Als Antwort auf: Re: Da hat einer eine interessante Frage gestellt: geschrieben von Divinum am 14. September 2005 17:33:59:

Hi Leute!

Nein, die BRD ist kein souveräner Staat. Es wurde ja beispielsweise nach der Wiedervereinigung gesagt, dass Deutschland seine "Souveränität" wiedererlangt habe. Das scheint tatsächlich zu stimmen, denn wenn man sich den 2+4 Vertrag vom 12. Sep. 1990 anschaut, findet man unter Artikel 7 folgendes:

(1) Die Französische Republik, der Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Dieser Artikel wurde aber im "Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1386-1389" am 8. Oktober 1990 (also einen Monat nach Abschluß des 2+4 Vertrages) wieder aufgehoben:

Dort steht:

3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft:

Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis » . . . Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern« sowie Absätze 3, 4 und 5

Artikel 2 Absatz 1 Artikel 3 Absätze 2 und 3 Artikel 5 Absätze 1 und 3 Artikel 7 Absatz 1 Artikel 8

Dritter Teil: Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs

Sechster Teil: Artikel 3 Absätze 1 und 3

Siebenter Teil: Artikel 1 Artikel 2

Neunter Teil: Artikel 1

Zehnter Teil: Artikel 4

Außerdem bleiben Absatz 7 der Schreiben des Bundeskanzlers an jeden der drei Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 betreffend Erleichterungen für Botschaften und Konsulate sowie die Bestätigungsschreiben der Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 in Kraft...

Also 36 Jahre zurück in das Jahr 1954 zum Überleitungsvertrag.

Nochmals Auszüge:

ERSTER TEIL

Artikel 2, Absatz 1: »Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. (Anm.: Ein folgenschwerer Artikel wie ich finde, man muss einfach mal in die Stadtbibliothek gehen und nach den "Amtsblättern des Alliierten Kontrollrats" fragen, dort findet man die gesetzgeberischen, gerichtlichen oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden).

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«

Artikel 5 Absatz 1: Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden (!), bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.

Artikel 3

Sechster Teil Artikel 3 Absatz 1: Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes (Anm.: Es gibt keinen Friedensvertrag) oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.

Neunter Teil Artikel 1

Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 (Anm.: zum 5. Juni 1945 siehe Berliner Deklaration) wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.

Zehnter Teil Artikel 4:

Die Bundesrepublik bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt. (Anm.: Versailler Vertrag?)

Fazit: Die BRD ist kein souveräner Staat, sondern am ehesten soetwas wie ein "Protektorat".

Gruß



Antworten: