Re: Kein Problem

Geschrieben von offthspc am 10. September 2005 21:19:16:

Als Antwort auf: Re: Kein Problem geschrieben von FranzLiszt am 10. September 2005 20:41:06:

>Hallo Off,
>soso, muss er? Meine Bemerkung ging dahin, dass Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, bzw. war. Wenn also Euro und nicht Quick auf dem Preisschild steht, DARF der Verbraucher davon ausgehen, dass er in ECHTEN Euro bezahlen kann. Da gibts nämlich noch sowas wie Gewohnheitsrecht (ein paar Jahrhunderte Gewohnheit), was vor dem Überlesen des Kleingedruckten an der Eingangstür halbwegs schützt.


Gesetzliches Zahlungsmittel ist das, durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann: Ein Gläubiger ist verpflichtet, die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren; von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in einer ausländische Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich akzeptiert wird, wozu er aber nicht verpflichtet ist.

Allerdings:
Kein Unternehmen ist gezwungen ein Geschäft anzunehmen.

Was bedeuten könnte: Einkaufswagen stehen lassen und mit leeren Taschen nach Hause gehen falls keine Debit/Credit Karte zur Hand.


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