Fahrverbot=Bewegungsverbot
Geschrieben von Murphy am 14. August 2005 16:43:24:
Als Antwort auf: Re: Fliegen wär doch was geschrieben von Beobachter am 14. August 2005 16:12:28:
Hallo,
>bin gestern am Flugplatz in der Nähe bei uns gewesen. Ich werde mich wohl jetzt mal erkundigen, wie es mit einem Flugschein aussieht.
>Das wär eine Lösung für ein Fahrverbot.Das Verbleiben am Aufenthaltsort kann in der Bundesrepublik in einer fortentwickelten Krisenlage von der zuständigen Behörde nach § 10 ZSG angeordnet werden. Lediglich für begrenzte, besonders gefährdete Gebiete müssen Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten; diese Räume können aufgrund der genannten gesetzlichen Bestimmungen evakuiert werden.
§ 10 Aufenthaltsregelung
(1) Zum Schutze vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen, oder für
Zwecke der Verteidigung können die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach
Landesrecht zuständigen Stellen nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes anordnen, daß
1. der jeweilige Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht betreten werden darf,
2. die Bevölkerung besonders gefährdeter Gebiete vorübergehend evakuiert wird.
(2) Die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, die zur Durchführung der Evakuierung sowie zur Aufnahme und Versorgung der evakuierten Bevölkerung erforderlichen
Vorbereitungen und Maßnahmen zu treffen. Die zuständigen Bundesbehörden leisten die erforderliche Unterstützung.Grüße
Murphy
- Re: Wer lange fragt, geht lange Irr. Beobachter 14.8.2005 17:20 (0)