Re: Die Grenzen der schulden
Geschrieben von BBouvier am 21. Juli 2005 12:27:08:
Als Antwort auf: Re: Die Grenzen der schulden geschrieben von Johannes am 20. Juli 2005 23:20:26:
"""sondern ein anderer hat wieder das Guthaben,
das ihm schon immer gehörte und ich nur geliehen hatte."""Hallo, Johannes!
Das "Guthaben", von dem Du hier sprichst,
das sind nur vom Staat ausgegebene Wechsel=>Schuldscheine.
Insofern ein "Negativ-Gut".
Und was Du Dir da geliehen hattest,
das waren Wechsel.
Und, diese hatten ihm durchaus nicht "immer gehört",
sondern der hat sich verschuldet, und
DANN
hat er sie bekommen.
Hergestellt vom Staat.Merke:
Wer "Geld" hat, der besitzt nur Schuldscheine Anderer.
Und damit durchaus kein "Gut", wie Du meinst,
sondern eine Forderung auf Leistung.Wenn der Schuldner ausfällt, - ei-!:
Wo ist es denn, Dein "Gut"?
Dann stehst mit Deinen ungedeckten Wechseln nur recht blöd inner Gegend rum...Gruss,
BB