Zum 1. Juli wurde der Krankenkassenbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen um 0,9 Prozentpunkte - aufgeteilt auf Angestellten und Unternehmer - gesenkt.
Erfreulich ist dies allerdings letzten Endes nur für die Unternehmer, da diese tatsächlich diese 0,45 Prozent des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung ihrer Angestellten sparen. Angestellte hingegen sparen zwar einerseits auch diese 0,45 Prozent Krankenkassenbeitrag ihres Arbeitnehmeranteils ein, müssen aber andererseits in Zukunft nach dem Willen des Gesetzgebers allein für die Versicherungskosten von Zahnersatz und Krankengeld aufkommen. Der zusätzliche Beitrag hierfür wurde auf 0,9 Prozent festgelegt - wobei aber jederzeit die Möglichkeit besteht, diesen weiter anzuheben.
Letztlich handelt es sich hier also um den Versuch, eine Verschiebung der Krankenversicherungsbeiträge, die bisher zu gleichen Teilen zwischen Angestellten und Unternehmern aufgeteilt worden sind, zuungunsten der Angestellten zu vertuschen. ...