Urheberrecht

Geschrieben von E-Techniker am 07. Juni 2005 15:19:34:

Hallo zusammen,

hier stand vorhin eine inzwischen gelöschte Aufforderung, daß sich gewisse Leute beim Zitieren von Nachrichtenartikeln auf einen Absatz beschränken möchten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmal darauf hinweisen, daß im allgemeinen auch die Vervielfältigung einzelner Stellen eines Textes gegen das Urheberrecht verstößt. Eine Ausnahme ist das Zitatrecht, das aber kaum anwendbar ist, wenn ein Beitrag ausschließlich aus einem Textauszug und dem Link zur Orginalquelle besteht. Mit der Beschränkung auf einen Absatz sinkt zwar wahrscheinlich das Risiko, tatsächlich verklagt zu werden, aber erlaubt ist das IMHO in dieser Form nicht. Warum verzichtet man nicht einfach auf jegliche Kopie, und gibt nur den Link sowie eine selbst formulierte Zusammenfassung an? Dann wäre nicht nur unser Forenmaster auf der sicheren Seite, sondern vor allem auch der jeweilige Verfasser. In erster Linie ist schon jeder selbst für seine Beiträge verantwortlich, und muß für eventuelle Strafen und Schadensersatzansprüche aufkommen.

MfG
Thomas



Antworten: