Re: Notstandsgesetze - Widerstandsrecht

Geschrieben von Evi am 24. Mai 2005 17:18:58:

Als Antwort auf: Notstandsgesetze - Widerstandsrecht geschrieben von Röde Orm am 24. Mai 2005 10:26:35:

Hallo mein Ahlfili, Hallo Leute,

Adenauer soll einmal gesagt haben:

wenn die Deutschen einen Bahnhof besetzen, lösen sie vorher eine Bahnsteigkarte.

Ich glaube er hat recht. Es ist erstaunlich was die Leute alles akzeptieren und aushalten. Die wenigsten haben begriffen, daß der Staat nicht die Politiker sind, sondern JEDER einzelne von uns. Unser Volkseigentum (Stadtwerke, Post, Wälder etc.) wird einfach an ausländische Investoren verhökert und alle schaun nur zu. Hochverrat ist das.

Ich frage mich, wie abgebrüht ein Mensch sein muß, um als Kanzler in Deutschland die Vertrauensfrage stellen zu können. Nun denn. Wir haben keine Volksvertreter sondern Volks-Verräter! Und eine Wahl bei uns ist auch nix anderes als in USA - sprich ein Kasperl-Theater. Hier wird uns einfach nur Demokratie vorgegaukelt, obwohl es seit langem eine Demokratur ist.

Nun was tun? Maul halten und zurückziehen ist sicher sehr richtig, weil man sich ansonsten in den Strudel der Polarität (Gut/Böse-Schema) begibt. Was wir aber drüber hinaus machen können ist, wie bereits desöfteren erwähnt, die Wirtschaft=Heuschrecken unter Druck setzen einfach mit Konsumverzicht.
Das heißt z.B.

Gurken, die mehr als 40 Cent kosten, einfach nicht mehr kaufen.

Vom Reklamationsrecht Gebrauch machen, ich hebe mittlerweile von jedem Paar Schuhe die Kassenzettel auf, weil oft nach 2 Wochen der Absatz runterfällt. Vom Makeup-Pnsel, dem die Haare ausgehen usw. usf.....

Mit Arcor hatte ich Riesenärger weil ständig die Rechnungen falsch waren. Nicht lockerlassen, trotz fast unerreichbarkeit!!!! Einfach lästig sein.

Die Möglichkeiten sind vielfältig. Und mittlerweile verfüge ich über eine Rechtsschutz-Versicherung. Die ist zwar nicht billig, aber ich hab einfach von der Abzocke die Schnauze gestrichen voll. Man kann sich wehren und sein Recht durchsetzen.

Die Würde des Menschen ist halt einfach unfaßbar. Artikel 1 Grundgesetz.

Viele Grüße

Evi


>Notstandsgesetze
>Definition im Wikipedia
>Als Notstandsgesetze bezeichnet man Gesetze, die in Kraft treten bzw. anzuwenden sind, wenn ein Staat nicht durch ordentliche verfassungsmäßige Verfahren regiert werden kann oder die bestimmte Befugnisse auf die Regierung oder einzelne Personen übertragen um auf Krisen und Ausnahmezustände reagieren zu können.
>Usw.
>Wir wollen uns aber mal die Deutschen Notstandsgesetze anschauen.
>Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968, in der Zeit der Großen Koalition, vom Bundestag gegen den Widerstand der außerparlamentarischen Opposition verabschiedet. Sie änderten das Grundgesetz zum 17. Mal und fügten eine Notstandsverfassung ein, welche die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen (Naturkatastrophe, Aufstand, Krieg) sichern soll.
>Fangen wir mit dem Widerstandsrecht an.
>Das Widerstandsrecht ist das Recht Einzelner, bestimmter Bevölkerungsgruppen oder des ganzen Volkes, der Obrigkeit oder der Regierung den Gehorsam zu verweigern und Widerstand zu leisten, wenn diese die Rechte der Untertanen oder Staatsbürger verletzen und mit anderen Mitteln keine Abhilfe zu schaffen ist.
>Es gibt die Möglichkeit des passiven Widerstandes durch Gehorsamsverweigerung und die Möglichkeit des aktiven Widerstandes durch Gewalt.
>Das Widerstandsrecht ist seit der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols weniger ein tatsächliches Recht des Einzelnen, denn ein Thema der Rechtsphilosophie. Mit dem Widerstandsrecht soll der Einzelne gerechtfertigt werden, wenn er sich den Vertretern des Staates entgegenstellt, weil diese das Gewaltmonopol missbrauchen.
>In fast allen Gesellschaftsformen bestand oder besteht ein Konsens, dass Widerstand in bestimmten Fällen notwendig und legitim sein kann. Im konkreten Fall gehen die Meinungen darüber aber auseinander. Mit dem Widerstandsrecht, das in verschiedenen Formen seit der Antike als Rechtsgrundsatz existierte, versucht man zu definieren, aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln Widerstand geleistet werden kann. Für die rechtliche und moralische Bewertung widerständischen Handelns ist es von Bedeutung, ob die Machthaber, gegen die Widerstand geleistet wird, die Herrschaft legal, legitim oder aber illegal ausüben. Auch die Ziele des Widerstands und die dafür gewählten Mittel sind in diesem Zusammenhang von Belang.
>Widerstand als Form der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung ist in der politischen Kultur Europas schon seit der Antike verankert. Dementsprechend vielfältig ist auch der seit über 2000 Jahren geführte Diskurs über dessen Rechtsgrundlagen. Sowohl die antike Philosophie, als auch die christlichen Konfessionen und die Aufklärer des 18. Jahrhunderts haben je eigene Lehren vom Widerstandsrecht hervorgebracht. Auch im Islam ist das Recht auf Widerstand nicht unbekannt.
>Widerstandsrecht in Deutschland:
>In Deutschland kennen einige Landesverfassungen das Widerstandsrecht, im Rahmen der Schaffung der Notstandsgesetze wurde es durch § 1 Nr. 7 des Gesetzes vm 24. Juni 1968 (BGBl. I, S. 709) als Artikel 20 Absatz 4 in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eingefügt. Diese Verfassungsnorm besagt:
>(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

>Mit diesem Recht soll verhindert werden, dass eine Machtübernahme durch nichtdemokratische Handlungen der Exekutiven oder Legislativen (insbesondere die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls) das politische System in Deutschland ausgehebelt werden und es zur einer Diktatur kommen kann, ohne wirkliche Kontrolle der ausführenden Organe durch das Volk. Das Widerstandsrecht greift nur, wenn die grundlegenden Eigenschaften des Staates eindeutig angegriffen werden und alle anderen legalen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
>De facto hat diese Vorschrift rein deklaratorische Bedeutung: Ist der Widerstand erfolgreich, wird es dieser Rechtfertigung in der Regel nicht bedürfen, ist er es nicht, wird sie eine Bestrafung nicht verhindern, andererseits hat das Widerstandsrecht eine psychologische Wirkung. Eine Verankerung des Widerstandsrechts führt dazu, dass, bei einem formalen Rechtsstaatsverständnis wie in der Weimarer Republik, das Berufen auf Gesetze als Rechtfertigung eingeschränkt wird. Das Widerstandsrecht kann auch die Folge haben, dass sich die einzelnen Bürger stärker angesprochen fühlen und damit wachsamer und einsatzbereiter sind.
>Wie sieht das für uns aus?
>Ab wann Widerstand und überhaupt?
>Gefahren, Risiken, Erfolge?
>Ein interessanter Satz:
>Ist der Widerstand erfolgreich, wird es dieser Rechtfertigung in der Regel nicht bedürfen, ist er es nicht, wird sie eine Bestrafung nicht verhindern.
>Ich persönlich werde versuchen von dem Gesetz kein Gebrauch zu machen und bin lieber ein Feigling. Ich überlasse das dann den reaktionären Kräften. Ich habe zwei Kinder, für die ich auch Verantwortung trage. Für mich ist das Rennen gegen ein Bollwerk sinnlos. Wenn das Bollwerk jedoch bereits richtige Risse hat, stemme ich mich auch gerne mit dagegen, wenn das Ergebnis für mich einen Sinn ergibt. Es ist leicht zum Krieg aufzurufen, aber was selbst große Feldherren gerne in ihrer Überheblichkeit nicht sehen konnten: wer zum Krieg aufruft, muss auch immer die Folgen abschätzen können. Der Bumerang kommt nämlich zurück.
>Ein weiterer interessanter Satz:
>Das Widerstandsrecht kann auch die Folge haben, dass sich die einzelnen Bürger stärker angesprochen fühlen und damit wachsamer und einsatzbereiter sind.
>Das klingt wie Hohn, da der Durchschnittsdeutsche politisch völlig ungebildet ist und nicht einmal den Unterschied von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht kennt. Welcher Durchschnittsdeutsche hat sich denn schon mal mit den Notstandsgesetzen beschäftigt, bzw. weiß überhaupt, dass es so etwas gibt? Wachsamkeit und Einsatzbereitschaft wurde in den letzten Jahrzehnten konsequent aus den Köpfen radiert. Die Gehirnwäsche funktionierte hervorragend. Das ist auch ein Schutz des Staates gegen den Widerstand. Schimpft nicht auf die radikalen Moslems, denn sie wurden ebenfalls einer Gehirnwäsche von Geburt an unterzogen, ihre Eltern vorher, die Großeltern davor usw. Sie können nichts dafür, dass sie sind wie sie sind, auch wenn sie Scheiße sind:-) Aber sind wir so viel besser? Bei uns wurde genau das Gegenteil anerzogen, handlungsunfähig, keine Wachsamkeit, keine Einsatzbereitschaft, Trägheit, Gestresstheit, Lethargie, Bequemlichkeit, Fettsucht, Müdigkeit, Unmündigkeit, beziehungsunfähig, Familien zersetzend, (alle Punkte treffen natürlich nicht die Foris dieses Forums *gg*). Mit einem solchen Haufen einen Widerstand aufbauen und organisieren, wenn die Staatsmacht am Ende völlig versagt hat? Hand aufs Herz, mit den Tüffeln (hochdeutsch: Hausschuhen *gg*)?
>Ein weiterer Satz:
>Mit diesem Recht soll verhindert werden, dass eine Machtübernahme durch nichtdemokratische Handlungen der Exekutiven oder Legislativen (insbesondere die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls) das politische System in Deutschland ausgehebelt werden und es zur einer Diktatur kommen kann, ohne wirkliche Kontrolle der ausführenden Organe durch das Volk.
>Tja Leute, damit dürfte der Fall X eingetreten sein, oder wir müssen weiter mit der Definition Demokratie beschäftigen:-)
>Ein Auszug daraus:
>In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
>Das Volk durfte aber nicht entscheiden, wie ihre Volksvertreter abzustimmen haben, z.B. Euro-Einführung, EU-Osterweiterung, EU-Verfassung usw. Alternative Wahlmöglichkeiten sind nicht vorhanden, will man nicht Parteien die Stimme geben, die gerade gegen eine Demokratie sind. Also ist tatsächlich Fall X eingetreten? Unsere "Volksvertreter" erklären uns für unmündig. Ja, zum Teil sind wir das ja tatsächlich. Es ist in etwa so: Ein Kind will auf einen Baum klettern. Die Eltern lassen das nicht zu, stellen Regeln auf, schüren Ängste. Das Kind wird sich nie wieder trauen auf den Baum zu klettern und später seinen eigenen Kindern ebenfalls von der "Gefahr" abhalten. Elternziel erreicht: sie können ruhig schlafen und fett werden. Das Kind jedoch weiß gar nicht, wie es manipuliert wurde, vertraut den Eltern blind ohne zu erkennen, dass nur für das Wohl der Eltern gesorgt wurde. Dabei schmecken die Pflaumen am Baum so herrlich süß, sind aber "scheinbar" unerreichbar.
>Ich will jetzt auch nicht darüber philosophieren, ob eigentlich noch die Weimarer Verfassung Bestand hat, die BRD gar kein Staat ist, eigentlich noch das Deutsche Reich existiert, die Verfassung nicht rechtens ist usw. Das ist hier weniger Forumsthema. Es geht mir vielmehr darum, wie man mit den derzeitigen und zukünftigen politischen Verhältnissen klarkommt, ob legitim oder nicht.
>Gruß
>Röde


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