Re: Neue Europäische Verfassung - mal zum durchlesen

Geschrieben von Ingenui am 22. Mai 2005 20:55:

Als Antwort auf: Neue Europäische Verfassung - mal zum durchlesen geschrieben von Beobachter am 22. Mai 2005 18:41:52:

Im Entwurf stand:

Entwurf eines Vertrags übereine Verfassung für Europa
Artikel 10: Das Unionsrecht
(1) Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der Ihnen zugewiesenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten.

Klare Worte wie ich meine. Dagegen ist nun der Artikel 11 vollkommen Wischiwaschi.

Das EU-Recht Bundes-Recht bricht ist schon klar und in meinen Augen auch Richtig.

Hier geht es aber darum, dass im Prinzip jede EU-Rechtsverordnung - trotz den Absätzen 2 bis 4 deren Auslegung gewiss dem jeweiligen juristischen Zeitgeist unterliegt - über unserer Verfassung steht, diese sogar brechen kann. Und dies ist immer im Zusammenhang mit der höchst fragwürdigen demokratischen Legitimierung des EU-Parlamentes (Stimmen je Abgeordneter) zu sehen.

Und nicht zuletzt dies wird für noch mehr Politikverdrossenheit sorgen.

Schon unser GG wurde nicht vom Volk oder im Auftrag von einer verfassungsgebenden Versammlung verabschiedet. Aber jetzt bekommen wir eine „Überverfassung“ drübergestülpt, deren Legitimation in meinen Augen äußerst Konstruiert ist.

Wo soll das alles noch Enden.

Gruss
Ingenui


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