Aus'm OnLeinSchpiggl: Nehm komma Kai vs. Esser, Ackermann et al. .....

Geschrieben von NoPasaran am 10. Mai 2005 08:53:14:

Hallo Leuts,

wenn's nach der Bundesanwaltschaft geht, könnten - und hoffentlich werden - die Herren Esser, Ackermann, Funk und Zwickl sich doch noch einmal vor dem Kadi wiederfinden, und das könnte, as opposed zu Düsseldorf last year, diesmal etwas anders ausgehen.

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,355027,00.html.

Zitate:

In ungewöhnlich scharfer Form fordert der Generalbundesanwalt die Aufhebung aller Freisprüche im Mannesmann-Verfahren. Er zweifelt sogar an der Glaubwürdigkeit der Angeklagten.

[...]

Nun liegt die Einschätzung vor. Und sie fällt vernichtend aus: Der bisher unveröffentlichte, 55 Seiten lange Schriftsatz geht nach Ansicht von Rechtsexperten weit über eine formale Unterstützung der Düsseldorfer Staatsanwälte hinaus.

Vielmehr ist das Papier ein schlüssiges Plädoyer für die Aufhebung sämtlicher Freisprüche, die Richterin Brigitte Koppenhöfer verkündet hatte. Und es ist eine Rehabilitation für jene Düsseldorfer Staatsanwälte, die während der Hauptverhandlung oft eine unglückliche Figur machten.

Bei Ackermanns Deutscher Bank sind mittlerweile heftige Diskussionen darüber ausgebrochen, ob es richtig war, sich von Esser eine Prozessstrategie aufdrängen zu lassen, die nur darauf hinauslaufen konnte, klare Freisprüche zu erreichen. Oder ob es nicht besser gewesen wäre, mit der Staatsanwaltschaft eine Geldzahlung auszuhandeln, um das Verfahren zu beenden.

Ackermann wäre damit auf der sicheren Seite gewesen. Denn die Art, wie Generalbundesanwalt Kay Nehm und seine Mannschaft jetzt das Urteil zerpflücken, ist selbst für erfahrene Strafjuristen beeindruckend.

[...]

Gravierender noch als die Urteilskritik dürfte die Angeklagten ein anderer Vorwurf treffen: die Karlsruher Beurteilung ihrer Motivation und ihrer Bemühungen, die Millionenprämien durch skurrile und sich zum Teil widersprechende Beschlüsse im Aufsichtsrat zu legitimieren.

Denn anders als Richterin Koppenhöfer, die Esser, Ackermann, Zwickel und Funk lediglich aktienrechtliche Verfehlungen vorwarf, sehen die Bundesanwälte in den Handlungen aller Angeklagten auch strafrechtlich "gravierende Verstöße". Die einzige Motivation der Angeklagten sei es offenbar gewesen, Esser und Co. "exzeptionell" hohe Geldsummen zuzuschanzen - im "Nachhinein". Ohne vertragliche Verpflichtung und ohne Gegenwert.

[...]

Die Bundesanwaltschaft hat beantragt, über die Revision in öffentlicher Hauptverhandlung zu entscheiden. Wahrscheinlich findet sie im Oktober statt. Falls der Bundesgerichtshof die Freisprüche kassiert, käme es anschließend zur Neuauflage. Mannesmann reloaded.

Und da wäre es möglich bis wahrscheinlich, daß Nägel mit Köpfen gemacht würden.

Beziehungweise Topmanager mit Einträgen im Vorstrafenregister.

Zu wünschen wär's .....

Btw, den Aufjaul' möcht ich hören, der dann losginge: Deutschland, das einzige Land, in dem die Leute, die die wirklichen Leistungen erbringen, vor Gericht gestellt werden, das hatten wir ja schon. Aber man könnte, wenn's zu einer Verurteilung käme, das beispielsweise auf die Volksverhetzung des Herrn Müntefering zurückführen .....

Frage, den Ackermann betreffend: Dürfen Mitglieder von die Bilderbergers eigentlich Vorstrafen haben ? Ja, sie dürfen, es gibt da einen Präzedenzfall, nämlich Lambsdorff komma Otto Graf.

lg NoPasaran, der, wie wir alle wissen, eine ganz, ganz linke Zecke ist ;-)


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