Re: Grenzfragen
Geschrieben von Eichbaum am 12. April 2005 11:06:31:
Als Antwort auf: Re: Grenzfragen geschrieben von Suchender am 11. April 2005 23:07:
>>Hallo Suchender,
>>falls Du Dich da auskennst, wie is'n des eigentlich: Wenn das Deutsche Reich in irgendeiner juristisch-abstrakten Form weiterexistiert, und dieses, in - juristischer - Wirklichkeit, eigentlich die Weimarer Republik sein sollte, dann kann die Bundesrepublik Deutschland doch eigentlich net wirklich was Rechtsnachfolgermäßiges bezüglich des Deutschen Reiches sein, wenn mein juristischer Restsachverstand mich nicht ganz im Stich läßt.
>>Und wie liegt da, staats- beziehungsweise völkerrechtlich betrachtet, eigentlich die ganze Hitlerei drin ?
>>Kennst Du Dich da näher aus ?
>>lg NoPasaran
>Hallo NoPasaran,
>im Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR
>Aktenzeichen: 2 BvF 1/73
>Orientierungssatz:
>
>Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
>Zur Ablehnung zweier Anträge auf Aussetzung des Austausches der Ratifizierungsurkunden gemäß GrundVtr Art 10 vgl 1973-06-18, 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 257 und 1973-06-04, 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 193.
>
>Leider kann ich dieses Urteil nicht mit einer "offiziellen" Seite verlinken, aber mit googeln findet man die Textausgabe auch auf anderen Seiten.
>Wie ich schon mitteilte, hat Hitler nach Ablauf des sogennanten Ermächtigungsgesetzes nicht die alte, vom Volk gewählte Ordnung hergestellt und diese durch seine Diktatur ersetzt. Demzufolge ist am 8.Mai 1945 nicht das Deutsche Reich untergegangen, sondern die Na(tional)zi(onistische) Diktatur. Man kann bzw. die Alllierten haben nach dem II. WK. nicht das Deutsche Volk für den 2. Weltkrieg verantwortlich gemacht, sondern den Usurpator Hitler und sein Gefolge. Von Hitler gefangene Minister und Parteien (außer NSDAP) der Weimarer Republik waren nicht von der Entnazifizierung betroffen.
>Das Deutsche Reich wurde beschlagnahmt und treuhänderisch durch die Alliierten verwaltet, bis die Entnazifizierung abgeschlossen, eine freie Medienlandschaft hergestellt und ein demokratischer Neuanfang im gesamten Reichsgebiet möglich ist. Dieser Zustand ist nicht erreicht. Deshalb kann auch kein Friedensvertrag zwischen den Siegermächten und einer frei vom Volk gewählten Regierung als Grundlage für die Beendigung des WK. II und somit Beendigung der Feindstaatenklausel und Auflösung der UNO (die aus diesem Grund geschaffen wurde) erfolgen.
>Es dürfte daher klar sein, daß egal welches Teiles des Deutschen Reiches auch immer die Absicht hat, niemals Mitglied des Sicherheitsrates der UNO sein kann und wird.
>Gruß zurückwenn ich mich recht entsinne ist das deutsche reich in der uno immer noch Feindstaat. lol hammerhart .