Re: Grenzfragen: Da hätt' ich aber jetzt doch eine Frage, und zwar .....

Geschrieben von Johannes am 11. April 2005 23:39:45:

Als Antwort auf: Re: Grenzfragen: Da hätt' ich aber jetzt doch eine Frage, und zwar ..... geschrieben von NoPasaran am 11. April 2005 21:44:43:

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Dazu waren die Politiker aber zu feige

> Und zwar: Woher weißt Du das ? Kannst Du das argumentativ unterfüttern, oder
> ist das eine bloße Annahme ? Nämlich: Daß der Grund für den Ablauf der Dinge,
> wie's eben lief, in der Feigheit der Politiker zu finden sei.
> Zu feig wozu ?
> Ernst gemeinte Frage, bitte um Antwort.


Hallo NoPasaran,

zu feige, das Thema Friedensvertrag in Angriff zu nehmen oder zumindest zur Sprache zu bringen. Oder es war ihnen ein zu heißes Eisen, an dem sie sich nicht die Finger verbrennen wollten, wenn Du es lieber so ausdrückst.

Das grundlegende Urteil zum Thema BRD / Deutsches Reich hat Suchender ja bereits zitiert, es setzt die Gedanken der Gründungsväter der BRD fort. Die haben, um es mal salopp auszudrücken, das Deutsche Reich mit einer GmbH mit 3 Gesellschaftern verglichen und festgehalten, daß, weil zwei der Gesellschafter in Gefangenschaft geraten sind, der übrig gebliebene nun versuchen soll, die Firma so lange im mutmaßlichen Interesse aller weiterzuführen, bis sie wieder einen gemeinsamen, einstimmigen Beschluß fassen können, was mit der Firma geschehen soll.

Das BVG hat mehrfach festgestellt, daß die Firma weiterhin Bestand hat, auch wenn die Mehrheit der Gesellschafter nicht handlungsfähig ist. Mithin bleibt der Dritte aufgefordert, nichts zu unternehmen, was die Rechte seiner Mitgesellschafter dauerhaft beschneidet, sondern alles zu unternehmen, um wieder eine Hauptversammlung durchführen zu können.

Und vor diesem Hintergrund bot sich nun 1989 eine einmalige Gelegenheit, denn ein zweiter Gesellschafter wurde aus der Haft entlassen. Das war die Situation, wie ich sie in etwa sehe. Aber was taten die beiden Gesellschafter mit dem Problem, daß die Gesellschafterversammlung noch immer nicht vollständig war? Hielten sie daran fest, alles vorzubereiten, um mit dem fehlenden Partner über eine Fortführung der Firma oder ggf. auch (Teil)Verkauf zu sprechen?

Nein, die beiden Gesellschafter machten etwas ganz faszinierendes: Sie erwähnten ihren Partner einfach nicht. Der ist ja nicht da, also können wir so tun, als gäbe es ihn nicht, und so beschließen wir nun einfach, die Gesellschafterversammlung sei vollständig erschienen, alle beide sind da... - Sicher, das war erstmal die einfache Lösung, man muß auf den Dritten ja nun keine Rücksicht mehr nehmen, aber wenn das eine normale Firma so machen würde, deren Beschlüsse hätten dann vor Gericht keinen Bestand.

Nun der Übergang vom Vergleich zur Wirklichkeit: Gibt es den fehlenden Partner überhaupt noch oder ist er vielleicht bereits tot? Oder, falls es ihn noch gibt, könnte man ihn nicht irgendwie befragen, was er denn nun möchte? Da bieten sich eine Menge Möglichkeiten an. Pragmatisch tendiere ich dazu, den Dritten z.B. für Tot zu erklären und zu sagen, okay, nun sind wir wieder zusammen, was machen wir mit den Altschulden der Firma? Große Bilanz aufstellen, was hat man noch, was wird noch gefordert und, auch sehr wichtig, was an Werten ist verpfändet? Diese Bilanz muß aufgestellt werden, um dann (hoffentlich) die Firma sanieren und erfolgreich fortführen zu können.

Ich halte diese Überlegungen nahezu für zwingend, zumindest sehr naheliegend. Aber man hat diese Bilanz nie aufgestellt, und Du siehst doch, was dabei herausgekommen ist: Die Vertriebenen kämpfen zwar nicht mit Mord und Totschlag für ihre Heimat, wie das andernorts üblich ist, aber sie stehen doch so sehr politisch dafür ein, die verpfändeten Gebiete wiederzubekommen, daß dies zu Verstimmungen mit dem Pfandhaus führt. Denn dies bekam bisher nur die Zusicherung, niemand würde sich die Pfandsachen mit Gewalt zurückholen, aber es will, daß die Pfandsachen ganz ihm gehören. Nun, das könnte ja auch sein, aber dazu müßte man sich eben an einen Tisch setzen, die Gesamtbilanz aufmachen und dann sehen, daß die Firma die Altschulden abschließend regelt, damit jeder fair behandelt wird und alle (!) Seiten Planungssicherheit haben für die Zukunft.

Ich will dabei nicht drüber diskutieren, wie diese Gesamtbilanz wohl aussehen würde, denn ich weiß, zur Eröffnung des Verfahrens würden eine Menge Forderungen auf den Tisch kommen. Aber genau das wäre gut gewesen, daß man sagt, wer noch Forderungen hat, der möge sie jetzt anbringen oder eben für immer schweigen. Es hätte alles auf den Tisch gemußt, um dann zu sehen, daß alles geklärt wird. Und zwar abschließend, ohne daß dann irgendeine Seite noch Nachforderungen stellt. Vielleicht wären auch noch hohe Zahlungen verblieben, aber auch das ist okay, wenn man weiß, daß das eben Schulden sind, die noch bezahlt werden müssen. Und genau etwas in dieser Art hätte ich bei einem Friedensvertrag erwartet. Hat man aber nicht, und so gehen die gegenseitigen Forderungen immer noch munter weiter, mal von der einen Seite, mal von der anderen. Und da sage ich, unseren Politikern hat der Mumm dazu gefehlt, sich mit den anderen an einen Tisch zu setzen, um die Bilanz aufzumachen.

Das Grundgesetz war immer nur als Übergangsprovisorium gedacht, mit dem Ziel, wieder eine Verfassung zu haben (was aber damals nicht ging, da nicht alle drei "Gesellschafter" zusammenkommen konnten):

Klar, wir sind beim Grundgesetz geblieben und verzichten bis auf weiteres auf die Verfassung. Hätten wir die Verfassung auf Grund des Grundgesetzauftrags erarbeitet, dann wären zu viele Fragen nach dem fehlenden Dritten aufgekommen. Also schiebt man das einfach beiseite, sagt, man sei vollzählig, aber hält sich aus zu einschneidenden Regelungen, die die Rechte des Dritten völlig verneinen würden (siehe die aktuelle Forderung, die Suchender zitiert), dann eben doch raus, was aber auf Dauer für alle Seiten unbefriedigend ist. Ein Friedensvertrag hätte das klären können - aber ich beginne, mich zu wiederholen... ;-)

Gruß

Johannes


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