Re: Nachtseh-geraet - doch erlaubt
Geschrieben von werner am 07. April 2005 23:16:
Als Antwort auf: Re: Nachtseh-geraet - doch erlaubt geschrieben von detlef am 07. April 2005 22:41:23:
>>>stand da nicht was von binokular?
>>>das bedeutet doch zwei rohre zum durchgucken... wie ein fernglas.
>>>ich dachte nur die montierbaren zieloptiken sind verboten, bei euch.
>>>gruss,detlef
>>
>>Hallo Detlef,
>>ich habe heute einem aktiven Jäger das Teil gezeigt. Der meinte, das wäre in Deutschland erlaubt. Nur Laserzielvorrichtungen sind verboten.
>>Gruß Beobachter
>und, wie effizient ist das teil? sieht man damit wirklich in stockdunkler nacht?
>gruss,detlef
Also, ich habe mir vor 10 Jahren ein russisches Monokular mit leichter Vergrößerung ausgeliehen und bin in nachts durch dunkelstes Gebüsch geschlichen.Danach war mir klar, daß ich mich im Freien nirgends verstecken kann, wenn der Jäger mit solchem Gerät ausgerüstet ist. Jedes Detail im dichten Gebüsch wurde sichtbar.
Das Ding hatte keine Zusatzbeleuchtung.
Leider habe ich versäumt, es in einem Bunkerraum zu testen.Aber eine Nachrüstung mit IR-LEDs kostet fast nichts.
Dann verrät man sich andererseits wieder leichter, weil IR-Warner auch billig sind.
Gruß
werner