Re: OT: Internet-Recht: Impressum

Geschrieben von E-Techniker am 04. April 2005 18:59:00:

Als Antwort auf: OT: Internet-Recht: Impressum geschrieben von Tawa am 04. April 2005 14:30:06:

> ich wurde kürzlich darauf aufmerksam gemacht, daß ausnahmslos alle
> Homepage-Besitzer verpflichtet seien, auf ihrer Homepage ein Impressum
> mit Klarname und Klaranschrift anzugeben.
> Vom Strato-FAQ erfuhr ich nun, daß dies ausschließlich für gewerbliche
> Homepages gelte.

Das kommt darauf an, worauf die sich beziehen, "gewerblich" muß aber
wahrscheinlich durch "geschäftsmäßig" ersetzt werden, und das können auch
private Hompages sein. Das ganze ist erstens außerst kompliziert und
zweitens großteils neu und daher wird Dir kaum jemand eine verläßliche
Auskunft geben können. Falls das Teledienstgesetz und/oder das Presserecht
auf Deine Homepage anwendbar ist, mußt Du die dort geforderten Angaben
machen. Wenn die Homepage gewerblich ist, z. B. weil Du dort Seminare
anbietest, mußt Du vielleicht sogar noch einiges mehr.

Deine Adresse ist bei eigener Domain sowieso nicht zu verheimlichen.
Sicherheitshalber würde ich daher auf jeden Fall noch Telefonnummer und
E-Mail-Adresse mit angeben, darauf kommt es auch nicht mehr an. Und das
ganze dann auf allen Seiten gut sichtbar verlinken, und zwar nicht nur
unter dem Stichwort "Impressum" sondern auch unter "Anbieterkennzeichnung".

MfG
Thomas



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