Re: Wasserversorgung (Schwierigkeiten mit Behörden)

Geschrieben von Tawa am 28. September 2004 07:39:41:

Als Antwort auf: Wasserversorgung (Schwierigkeiten mit Behörden) geschrieben von Gandalf am 27. September 2004 15:24:19:

Guten Morgen, lieber Sven!

Schön, daß es Dich noch gibt - dachte schon, Du wärst unter die Räder gekommen.

Hatte gestern leider Pech mit meiner Antwort auf Deine Anfrage - der ganze Text weg :-(. Versuch ich es halt jetzt noch einmal.

Ich kann Dir von einem Fall in Bayern berichten, in welchem es auch um die zwangsweise Anschließung an die öffentliche Trinkwasserversorgung ging. Der Vorbesitzer meines Elternhauses ging Ende der 60er, Anfang der 70er, vor Gericht durch mehrere Instanzen und gewann den Prozeß. Das Urteil selbst habe ich nicht im Wortlaut gesehen, doch gibt es keinerlei Auflagen. Behörden kontrollieren den Brunnen nicht und auch eine Selbstverpflichtung dazu gibt es nicht.

Aus Interesse machten wir selbst eine Wasseranalyse im Forschungsinstitut für Bodenkultur und Hopfenforschung, wo meine Mama seinerzeit im Labor arbeitete - mit dem Resultat, daß das Wasser eine weitaus höhere Qualität hat als das der öffentlichen Versorgung. Einzige Einschränkung: Es ist sehr kalkhaltig.

Ende der 90er wurde dann das Abwasser bei uns gelegt. Die Gemeinde fragte an, ob wir die Kosten für rund 200 Meter Zuwegung übernehmen würden. Die Antwort kannst Du dir denken. Resultat: Der Kanal wurde verlegt - in einem Radius von 200 Metern rund um unser Grundstück und ein Anschluß erfolgte ebenfalls nicht. Desgleichen, als die Trinkwasserleitung im Rahmen der Straßensanierung und -verlegung neu verlegt wurde, umging man unser Haus und Grundstück. Resultat: In der gesamten Holledau besitzen wir das einzige Anwesen, welches nicht an das öffentliche Trinkwasser- und Abwassernetz angeschlossen ist - und auch nicht wird!

Bei uns gab die Qualität des Wassers seinerzeit den Ausschlag, ferner die gesellschaftliche Position des Grundstückvorbesitzers: Bankdirektor. In Eurem Fall möchte ich die Situation ein wenig anders beurteilen: Ohne Rechtsbeistand, welchen Ihr aus eigener Tasche zahlen müßt, habt Ihr keinerlei Chance. Die Gesetze und Verordnungen sind sowohl bzgl. der Schadstoffkonzentrationen als auch von der sozialen Komponente her eindeutig, daran gibt es nichts zu rütteln. Mit der heute geltenden Rechtsauffassung und -sprechung habt Ihr ganz schlechte Karten. Eine Sanierung des Brunnens und die Installation entsprechender Filteranlagen sowie die finanzielle Durchsetzung des Gerichtsverfahrens kommen Euch um ein vielfaches teurer als der Anschluß an das öffentliche Netz. Wovon wollt Ihr das bezahlen?

Es tut mir leid - vielleicht kennt jemand anders hier eine Lücke - doch ich sehe leider keinen Ausweg aus dem Dilemma. Schade um das ganze Projekt, denn mit dem Brunnen dürfte für Euch eine gehörige Portion "alternative Lebensqualität" flöten gehen.

Liebe Grüße
Tawa



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