Re: Notstandsgesetze heimlich erneuert....???
Geschrieben von tiger am 21. September 2004 20:03:23:
Als Antwort auf: Notstandsgesetze heimlich erneuert.... geschrieben von Aiwass am 20. September 2004 08:24:26:
hallo liebe leser und lieber kiaril...
wo bitte steht etwas von "notstandsgesetze erneuert"??
letztlich eine behauptung!!!aus einer verordnung, aus einem gesetz, aus einer bestimmung usw. ...
kann man viel "haraus + hinein...interpretieren"!!!stundenlang sitzen menschen am pc und denken, dass sie zu allem und alles ihren "senf" dazugeben müssen...!!!
habt ihr probleme? mit euch selber??
"pro" = "für, dafür"...
also löst doch die/euere probleme...und hängt nicht so lasch umher...!!!wer von euch allen -bitte- macht real und konstruktiv etwas gegen diese
...besser FÜR diese erde???reden, jammern und sich bemitleiden bringt NICHTS !!!
also werdet TÄTIG !!!
sucht, überprüft, ermittelt und dann könnt ihr "sprechen", aber ihr kommt mir vor...wie ein stammtisch, der sich selber bemitleidet...
"ja, ja...wir haben + hatten recht..."
unternommen hat keiner etwas...oder???diese zeilen sollen euch motivieren, dass ihr euer leben SELBER in die hand nehmt und für euch selber verantwortung übernehmt...!!!
morgen vielleicht schon??!
liebe grüsse
euer
tigerps
es soll sehr provokativ wirken - um euch selbständigkeit "aufzuerlegen"...
glaubt ihr jeden mist???
>Systemkrise:
>Bundesregierung bereitet sich auf wirtschaftlichen Notstand vor
>(EIR, ard-online, Bundesgesetzblatt)
>
>Hallo, hab ich heut in der "Büso" gefunden...sollte man nicht einfach wieder vergessen....das geht was vor *vernebeltechnik*...
>Ganz heimlich - still - und leise.....
>
>Hinter den Kulissen haben in Berlin offenbar schon seit geraumer Zeit intensive Diskussionen darüber stattgefunden, was man tun sollte, wenn im Zuge der Systemkrise "der Ernstfall eintritt". Dafür spricht vor allem, daß - und wie - die Notstandsgesetze aus dem Jahre von 1968 in den letzten Monaten einer großen Revision unterzogen wurden.
> Vielleicht weil man kriegerische Auseinandersetzungen erwartet, der soziale Frieden in Deutschland gefährdet ist, oder weil "das internationale Geldsystem" vor dem Zusammenbruch steht? Fakt ist: Bereits im November 2003 hat die Bundesregierung Änderungen im wirtschaftlichen Teil der Notstandsgesetze beschlossen, die ohne Debatte im Bundestag und bislang ohne die geringste Anteilnahme der etablierten Medien am 12. August 2004 formell erlassen wurden. Konkret handelt es sich dabei um die "Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftssicherstellungsverordnung)", die den wirtschaftlichen Teil der Notstandsgesetze von 1968, das sog. "Wirtschaftssicherstellungsgesetz", erweitert und präzisiert. Die Verordnung wurde sodann von Bundeskanzler Schröder und Bundeswirtschaftsminister Clement unterschrieben und am 17. August im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2004, Teil I, Nr. 43) veröffentlicht.
> (Vollständiger Text unter der Internetadresse: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2159.pdf). Dort heißt es am Ende lapidar: "Der Bundesrat hat zugestimmt".
>Eine Anfrage im Wirtschafts- und im Justizministerium förderte zunächst großes Erstaunen hervor
>("noch nie davon gehört")....*gggg*(na sowas vergessliches, Aiwass)
>Aber nach einigem Hin und Her bekannten die ministerialen Mitarbeiter, daß es die neue Verordnung tatsächlich gibt. In den Internetforen, etwa der ARD-Tagesschau, wird derweil schon heftig darüber diskutiert, ob die wirtschaftliche Notstandsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt deshalb einer großen Revision unterzogen wurde, weil man kriegerische Auseinandersetzungen erwartet, der soziale Frieden in Deutschland gefährdet ist oder weil "das internationale Geldsystem" vor dem Zusammenbruch steht. Letzteres kann aber doch nun ganz bestimmt nicht ein Anlaß gewesen sein. Schließlich betont der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem am 15. September vorgelegten "Bericht zur globalen Finanzstabilität 2004", die Finanzmärkte befänden sich zur Zeit in allerbester Verfassung und es sei überhaupt nicht erkennbar, "von welcher Seite kurzfristig systemische Bedrohungen ihren Ausgang nehmen könnten". Es ist also eigentlich alles in bester Ordnung. Warum also dann ein neues Notstandsgesetz?
>Wie das bisherige "Wirtschaftssicherstellungsgesetz" von 1968, so erlaubt auch die neue "Wirtschaftssicherstellungsverordnung" (WiSiV 2004) die Außerkraftsetzung von Marktmechanismen im Verteidigungsfall und "wenn eine Gefährdung der Versorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben oder zu verhindern ist". Unter solchen Bedingungen werden die üblichen Marktmechanismen durch Notstandsbestimmungen ersetzt, welche "die Bearbeitung, die Verarbeitung, die Zuteilung, die Lieferung, den Bezug und die Verwendung" von "Waren der gewerblichen Wirtschaft" und von "bestimmten Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft" regeln. Neben den Fertigprodukten dieser Sektoren gelten die Bestimmungen auch für die "Produktionsmittel der gewerblichen Wirtschaft", also unter anderem den Maschinenpark und die Rohstoffvorräte der Unternehmen. Schließlich sind auch der Bausektor und technische Dienstleistungen betroffen, das heißt "Werkleistungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu Instandsetzungen aller Art sowie zur Instandhaltung, Herstellung und Veränderung von Bauwerken und technischen Anlagen". Der Energiesektor ist nur deswegen dem Anwendungsbereich des WiSiV 2004 entzogen, weil es für diesen bereits eigene Notstandsregelungen gibt: die "Mineralölbewirtschaftungsverordnung", die "Elektrizitätslastverteilungsverordnung" und die "Gaslastverteilungsverordnung".
>Neu in der WiSiV 2004 ist die Einführung einer Reihe von legalen Instrumenten, mit denen die Regierung im Notstandsfall in den Wirtschaftsprozeß eingreifen kann. Sie hätte all dies im Prinzip auch nach dem Gesetz von 1968 machen können. Aber nun wird erstmals genau beschrieben und festgelegt, wie das im Einzelnen aussehen wird. Die neuen Instrumente heißen "Vorrangerklärung", "Verpflichtungsbescheid" und "Bezugsberechtigung".
>
>Vorrangerklärungen: Mit "Vorrangerklärungen" werden einzelne Unternehmen angewiesen, ihre Warenlieferungen oder Werkleistungen vorrangig auf vorgegebene Ziele auszurichten. Wenn also ein Unternehmen Aufträge von unterschiedlichen Kunden und für unterschiedliche Produkte vorliegen hat, so wird es durch diese Erklärungen gezwungen, bestimmte Aufträge als erstes zu erledigen und alle übrigen Aufträge zurückzustellen. Ermächtigungen zur Abgabe von "Vorrangerklärungen" werden von einer nicht näher bezeichneten "zuständigen Behörde" erteilt. Es versteht sich, daß die Verabschiedung der WiSiV 2004 im August dieses Jahres überhaupt keinen Sinn macht, wenn nicht zugleich innerhalb der Ministerialbürokratie die Vorbereitungen für die Schaffung einer derartigen Behörde angelaufen sind oder sogar bereits abgeschlossen wurden. Schließlich liegt es in der Natur von Notstandsverordnungen, daß der Fall der Fälle jederzeit ohne Vorwarnung eintreten kann und die Bestimmungen sodann unverzüglich in Kraft treten müssen. Die "zuständige Behörde" erteilt ihre "Vorrangerklärungen" auf Antrag bestimmter Institutionen. Hierzu zählen zunächst "der Bund", sodann "die Länder, die Gemeindeverbände, die Gemeinden sowie die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts." Auch Personen und private Unternehmen, die mit "öffentlichen Ver- oder Entsorgungsaufgaben", mit "lebens- oder verteidigungswichtigen Aufgaben" oder mit "Aufgaben zur Durchführung des Energiesicherungsgesetzes" betraut sind, können die Abgabe von "Vorrangerklärungen" beantragen.
>Verpflichtungsbescheid: Aber das ist noch nicht alles. Denn es ist eine Art Verkettung der "Vorrangerklärungen" vorgesehen. Diese dürfen nämlich auch von jedem Unternehmen abgegeben werden, das "selbst eine Vorrangerklärung empfangen hat und nur auf diese Weise die von ihm geschuldete Leistung vorrangig erbringen kann." Nun kommen die "Verpflichtungsbescheide" ins Spiel. Im Unterschied zu den "Vorrangerklärungen", die prinzipiell von einer großen Zahl von Institutionen und Unternehmen beantragt und abgegeben werden können, tritt hier die "zuständige Behörde" unmittelbar als Akteur auf. Sie kann damit Unternehmen direkt anweisen, "Waren zu liefern oder zu beziehen", "Waren zu gewinnen, herzustellen, zu bearbeiten, zu verarbeiten oder sonst innerbetrieblich zu verwenden", "Werkleistungen zu erbringen" und "ihre Produktionsmittel instandzuhalten, herzustellen, zu verbringen, zu verwenden oder abzugeben."
>Bezugsberechtigung: Schließlich wird mit dem Instrument der "Bezugsberechtigungen", d.h. der Erteilung von "Bezugsscheinen", die "Warenbewirtschaftung" im Notstandsfall geregelt. Die WiSiV 2004 sagt hierzu: "Schränkt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch Verordnung die Lieferung, den Bezug oder die Verwendung von Waren zeitlich oder mengenmäßig ein (Warenbewirtschaftung), so darf der Unternehmer solche Waren nur liefern, sie beziehen oder verwenden", sofern dies zur Erfüllung einer "Vorrangerklärung" oder eines "Verpflichtungsbescheides" erforderlich ist, eine spezielle Genehmigung des Ministeriums vorliegt, oder "auf begründeten Antrag" von der zuständigen Behörde "Bezugsscheine" erteilt wurden. Letztere "dürfen nicht übertragen werden", sind also an bestimmte Unternehmen und deren Leistungen gebunden.
>Wer sich näher mit den Bestimmungen der WiSiV 2004 auseinandersetzt, der muß sich schon schwer wundern. Dieselben Ministerien, die nach außen hin beständig beschwören, daß a) keinerlei systemische Gefahren drohen und b) die Gesetze des Marktes unantastbar sind, arbeiten insgeheim an detaillierten Plänen für den Fall eines flächendeckenden Zusammenbruchs der Marktordnung. Noch beklemmender wird die Angelegenheit durch das bislang vollständige Schweigen sämtlicher führender Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine.
>Zwei Schlußfolgerungen liegen auf der Hand. Einmal ist die Bundesregierung sehr viel mehr über die Aufrechterhaltung des Wirtschaftssystems besorgt, als sie öffentlich zugibt. Und zweitens erlauben die Entwicklungen einen Ausblick auf die Möglichkeiten, die sich einer Regierung unmittelbar nach Anerkennung einer Systemkrise bieten. In diesem Zusammenhang ist die Parallele zwischen einigen der in der WiSiV 2004 genannten Instrumente und der Mobilisierung der deutschen Wirtschaft im ersten Jahrzehnt nach dem Kriege interessant. An Stelle der "Vorrangerklärungen" gab es damals die Finanzspritzen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die gezielt an ausgewählte Unternehmen vergeben wurden, weil deren Produkte für den Wiederaufbau als vorrangig eingestuft wurden ("prod
- Einverstanden. Guerrero 23.9.2004 21:30 (0)
- Re: tiger andika 22.9.2004 07:28 (1)
- Re: =(:-))) (owT) detlef 22.9.2004 15:06 (0)