@ Tawa
Geschrieben von Dow Jones am 23. Dezember 2003 13:40:46:
Viell. betriffts dich bzw. deine Frau!
Mini-Jobber können Beitrag zurückfordern
Bundessozialgericht urteilt
AFPKASSEL, 22. Dezember. Auch freiwillig Versicherte müssen auf Einkünfte aus einem Minijob keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem jetzt bekannt gegebenen Grundsatzurteil. Nach Schätzung des Gerichts können über 100 000 Versicherte mehrere hundert Millionen Euro von den Krankenkassen zurückverlangen. Betroffene, die schon 1999 geringfügig beschäftigt waren, sollten ihren Antrag noch dieses Jahr bei der Kasse einreichen, weil die Sozialversicherungsträger laut Gesetz nur bis zu vier Jahre falsch gezahlte Beiträge zurückerstatten dürfen. (Az: B 12 KR 25/03 R)
Seit April 1999 bezahlen die Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialversicherungsbeiträge. Deren Höhe wurde zuletzt geändert, im Grundsatz gelten die Bestimmungen aber auch für die neuen Mini-Jobs fort. Die Krankenkassen allerdings meinten, dies gelte nicht für freiwillig Versicherte, und erhoben daher von ihnen zusätzlich den regulären Beitrag.Wie nun das BSG entschied, war dies rechtswidrig, und die Betroffenen können diese selbst gezahlten Beiträge zurückfordern. (AFP)
Felice navidad!
d.