Waffen in Österreich

Geschrieben von Tauernsäumer am 24. Dezember 2002 14:31:18:

hallo miteinander!

waffen werden sehr wichtig werden,wenn es zu dem erwarteten crash kommt.in österreich sind wir in der glücklichen lage,daß rot-grün (würg,kotz,speib) verhindert worden ist.ich bin kein „NAZI“habe auch mit diesen ars…h-typen nichts am hut,nur zur feststellung!!!!

also bei uns muß jedem,der es wünscht,21 jahr alt ist,nach entsprechendem psychotest u leumundszeugniß,eine waffenbesitzkarte ausgestellt werden.
habe meine wbk noch ohne psychotest bekommen,vor 15 jahren!mit so einer
wbk ist man berechtigt 2 kurzwaffen(unter 65cm gesamtlänge) zu erwerben.
langwaffen außer halbautomaten,sind ohne beschränkung frei erhältlich sie werden nur registriert sofern es sich um gezogene-waffen handelt.
schrotflinten sind von der registrierungspflicht ausgenommen.
waffenbesitzkarteninhaber müßen neuerdings einen waffenführerschein
machen,und werden alle 5jahre auf ihre „zuverlässigkeit“überprüft
d.h. gendarmerie kommt ins haus, und man muß nachweisen wie man die waffe aufhebt.
übrigens unser dorfgendarm ist sehr verständnissvoll,ein privatwaffen
besitzer hat ihm das leben gerettet!!!!!
“hallo ihr superschlauen politiker und waffengegner!!!!!“
bei einer solchen nachschau kann verlangt werden,daß man die waffe laden und entladen muß.der beamte überzeugt sich ob man die waffe bedienen kann.sind im waffenschrank schrotflinten vorhanden,dürfen sie nur
mengenmäßig erfaßt werden,es ist nicht zuläßig das die waffennummer
,hersteller…erfaßt werden>käme sonst einer registrierung gleich.

pumpguns und halbautomatische schrotflinten sind verboten,außer registrierter altbesitz dh. Wbk!schrotflinten müßen 90cm mindestlänge
haben,also nicht absägen zumindest jetzt noch nicht:-))))

vorderlader sind wbk-frei,sofern es keine kurzwaffen mit perkussions-zündung sind,ob 1 oder mehrschüßig ist nicht von bedeutung.
4mm waffen sind frei erhältlich,ebenso armbrust,schreckschuß und luftgewehre.
großkalibrige leuchtpistolen (z.b.cal.4) gelten als waffenähnliche werkzeuge und sind samt munition frei erhältlich.

schwarzpulver kann in jedem sprengmittellager frei erworben werden.
schwarzpulver für vorderlader samt zündhütchen sind frei erhältlich.


falls jemand gedenkt sich zu bewaffnen und,zwar legal würde ich eine schrotflinte empfehlen.
man wird wahrscheinlich nicht auf große entfernungen schießen müßen,da man sich eher verstecken wird,wenn der crash eintritt.man wird einer
konfrontation soweit als möglich vermeiden,und wenn es dazu kommt
wird sich vieles im "nahkampf" abspielen.die treffer wahr-
scheinlichkeit ist für einen ungeübteren schützen damit auch höher.warum verwenden die cops und sheriffs schrotflinten.
für schrotflinten gibt es auch munition mit gummigeschoßen die nicht
unbedingt tödlich sind,was auch von vorteil sein kann.

wenn sich jemand mit einem vorderlader ausrüstet sollte es einer mit perkussionszündungsein.Steinschloße funktionieren bei erhöhter
uftfeuchtigkeit nicht zuverlässig > zündversager,habe es auf einem
schießstand,bei diesiegem wetter,selbst erlebt


und eins möchte ich noch sagen,im falle eines einbruchs bin ich sicher,mit einer waffe meinen besitz erfolgreich verteidigen zu können,nur wenn ich die juristischen folgen bedenke,komme ich zum schluß „hau dem einbrecher besser die bratpfanne deiner frau auf die birne!“

also wenn jemand etwas in diese richtung machen will,haltet euch an die gesetzte,auch wenn sie noch so unsinnig sein möegen.waffen gehören sicher verwahrt,und mit respekt behandelt,auch sogenannte freie-waffen.Alkohol und waffen vertragen sich nicht.
man muß eine gesunde einstellung zu solchan „werkzeugen“ haben,eine waffe ist so gut oder schlecht wie ihr besitzer!keine illegalen aktivitäten,experimente,etc... !!!!!


der tauernsäumer

ps.frohe weihnachten


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