Landenteignung von LPG-Bauern rechtswidrig

Geschrieben von Spitama am 22. Januar 2004 12:40:56:

Als Antwort auf: Nachrichten, Donnerstag 22. Januar 2004 (o.T.) geschrieben von Fleecer am 22. Januar 2004 07:33:24:

Da ist (finanzieller) Sprengstoff drin ...!

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

Landenteignung von LPG-Bauern rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Landenteignung ehemaliger DDR-Bürger nach der Wiedervereinigung als rechtswidrig erklärt. Damit setzten sich Bauern durch, die nach 1945 durch die Bodenreform Land erhalten hatten und später in so genannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften gezwungen worden waren.

Straßburg - Nach Meinung des Straßburger Gerichts hat Deutschland durch die Enteignung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die ohne jegliche Entschädigung vorgenommene Enteignung von Immobilien, die aus der so genannten Bodenreform nach 1945 stammten und an Bauern und Flüchtlinge - so genannte Neubauern - verteilt worden waren, verletze den Schutz des Eigentums, urteilten die Richter am Donnerstag.
Damit bekamen fünf ehemalige DDR-Bürger Recht, die entsprechende Grundstücke geerbt hatten, sie aber wegen des Abwicklungsgesetzes zur Bodenreform von 1992 ohne finanziellen Ausgleich an die neuen Bundesländer abtreten mussten. Nach der Regelung durften nur diejenigen ihr geerbtes Land behalten, die selbst in der Land-, Forst- oder Nahrungsmittelwirtschaft tätig waren. Betroffen sind bis zu 70.000 Erben von Neubauern.

Der Gerichtshof ließ offen, welche rechtliche Stellung die Landbesitzer vor der Wende hatten. Jedenfalls habe ihnen die frei gewählte DDR-Volkskammer durch das "Modrow-Gesetz" vom März 1990 vollwertiges Eigentum zuerkannt.

Quelle: Spiegel




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