ORF: Chips für verwirrte Heimbewohner?
Geschrieben von 9.12.21.3.18 am 10. Januar 2004 16:14:23:
Als Antwort auf: NACHRICHTEN (10.01.2003) (o.T.) geschrieben von KyroxX am 10. Januar 2004 08:47:46:
http://tirol.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=6&id=300815 Immer wieder verschwinden verwirrte Bewohner aus Altersheimen und finden dann nicht mehr zurück. Heimleiter wie Juristen plädieren für einen behutsamen Einsatz aller freiheitseinschränkenden Maßnahmen wie Chips und Überwachung.
Maßnahmen
In Innsbruck führte kürzlich die Flucht eines dementen Heimbewohners zum Tod. Wie können die Pflegeheime darauf reagieren. Dürfen sie die Heimbewohner einsperren oder überwachen?
Riesenproblem
Im Seniorenheim Wattens sind es zurzeit nur drei von über 70 Bewohnern, die ständig weglaufen. Für das Pflegepersonal ein Riesenproblem, wie die Leiterin Sonja Jäger-Lagger sagt. "Es ist ein großer Aufwand, die Leute immer suchen zu müssen, das wird natürlich gemacht, wird aber mit Zunahme der Zahl an Heimbewohnern immer schwieriger."
Freiheitsbeschränkung
Trotzdem will sie diese Menschen nicht einsperren oder anbinden, obwohl das unter Umständen sogar möglich wäre, wie der Jurist Michael Ganner sagt."Es gibt einen Entwurf für ein Heimaufenthaltsgesetz mit der Möglichkeit, unter bestimmten Umständen zum Schutz von Personen, die desorientiert sind und herumlaufen und zu Schaden kommen könnten, Freiheitsbeschränkungen vorzunehmen."
Elektronische Überwachungssysteme
Was sich die Wattner Pflegeleiterin jedoch gut vorstellen kann, ist der Einsatz von elektronischen Überwachungssystemen. Dabei könnten die gefährdeten Heimbewohner mit Chips ausgestattet werden, um sie jederzeit orten zu können.
"Das wäre eine Maßnahme, die den Heimbewohnern viel Freiheit ließe und die es dem Personal ermöglicht, nachzuschauen, ob sich der Heimbewohner im Heim befindet oder nicht. Der wäre damit nicht sehr eingeschränkt und es wäre eine gewisse Sicherheit gegeben."
Überwachung
Eine Überwachung wäre so ein Chipsystem allemal, dennoch kann sich Ganner dieses System besser vorstellen als ein Einsperren. "Unter Umständen braucht es eine gerichtliche Genehmigung dazu. Es wäre aber nicht zulässig, die Leute mit diesem Chipsystem gegen ihren Willen zurückzuhalten."In den Pflegeheimen würde man sich aber ohnehin genau überlegen, wer mit einem derartigen System ausgestattet werden muss, wie Jäger-Lagger versichert. "Es kann nicht sein, dass man automatisch mit einem solchen Chip versehen wird, wenn man das Heim betritt, das wäre unmenschlich."
Sowohl Juristen als auch Altenpfleger sind sich darüber einig, dass Chipsysteme für Heimbewohner die geringere Belastung als alle anderen Maßnahmen wären und trotzdem tragische Todesfälle verhindern könnten.
Der Zivilrechtler Ganner plädiert aber auf jeden Fall für einen behutsamen Einsatz aller freiheitseinschränkenden Maßnahmen.