Bundesanwaltschaft beantragt Haft für Mzoudi

Geschrieben von Hubert am 18. Dezember 2003 13:14:39:

Als Antwort auf: Nachrichten (o.T.) geschrieben von Georg am 18. Dezember 2003 08:50:43:

Bundesanwaltschaft beantragt Haft für Mzoudi

Die Bundesanwaltschaft hat beantragt, den mutmaßlichen Terrorhelfer Abdelghani Mzoudi wieder in Haft zu nehmen. Der Marokkaner war im Hamburger Terrorprozess um die Anschläge vom 11. September 2001 überraschend freigelassen worden.


BKA: Zeugenaussage entlastet Mzoudi nicht
Der Grund für den Antrag: Das Bundeskriminalamt (BKA) traut seinen eigenen Zeugen nicht. Der BKA-Beamte Jürgen Maurer erklärte vor Gericht, dass seine Behörde die vorgelegten Aussagen eines namentlich nicht genannten Zeugen "nicht als entlastend eingeschätzt" habe. Nach der Vernehmung eines Mitarbeiters des BKA sei der Begründung des Gerichts für die Freilassung Mzoudis der Boden entzogen worden, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger.

Mzoudi überraschend frei gelassen
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte den 31-jährigen Marokkaner vorige Woche überraschend freigelassen. Der Hintergrund: Das BKA hatte eine Zeugenaussage übermittelt, die vom mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge, Ramzi Binalshibh, stammen soll. Binalshibh befindet sich in Gewahrsam der US-Behörden. Er hatte erklärt, Mzoudi sei nicht an der Vorbereitung der Anschläge vom 11. September 2001 beteiligt gewesen.

Beschwerde gegen Zeugenaussage
Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte gegen die Freilassung Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung, ob dieser Einspruch akzeptiert wird, fällt in den nächsten Tagen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bearbeitet bereits den Fall, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist nicht anfechtbar.

Plädoyer des Bundesanwalts
Unterdessen geht der Prozess gegen Mzoudi in die nächste Runde. Dem Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Am heutigen Prozesstag wird die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer halten.

Verteidiger von Motassadeq beschweren sich
Inzwischen ging auch die Beschwerde der Verteidiger von Mzoudis Landsmann Mounir El Motassadeq ein. Sie hatten Einspruch erhoben, dass ihr Mandant, der im Frühjahr zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war, nicht ebenfalls freigelassen wurde. Der umstrittene Zeuge hatte neben Mzoudi auch Motassadeq von dem Vorwurf entlastet, bei den Anschlägen mitgeholfen zu haben.

Revision beantragt
Über die Beschwerde werde das Gericht aber nicht vor Weihnachten entscheiden, hieß es beim BGH. Am 29. Januar 2004 verhandelt der Senat über die Revision Motassadeqs. Er war wegen Beihilfe zu den Morden vom 11. September 2001 und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Wegen der Revision ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.



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