Re: Anti-Rassismus -Gesetz der Helvetier an Apollo

Geschrieben von Swissman am 14. Dezember 2003 18:53:00:

Als Antwort auf: Anti-Rassismus -Gesetz der Helvetier an Apollo geschrieben von BBouvier am 14. Dezember 2003 18:12:33:

Hallo BBouvier,

>Aber ich weiss noch immer nicht, was
>die mit "Rasse" wohl meinen.

Das ARG ist im Grunde ein Gummiparagraph, der von den Richtern je nach politischem Standpunkt so oder so ausgelegt werden kann. Dank des "Marsches durch die Institutionen" läuft dies in der Praxis auf ein Anti-Schweizer-Gesetz hinaus: So wird das Leugnen von "Völkermord oder anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zwar explizit unter Strafe gestellt, was aber das Bundesgericht nicht daran gehindert hat, einen türkischen Staatsbürger freizusprechen, der den Genozid an den Armeniern öffentlich geleugnet hatte, und sogar soweit ging, zu behaupten, es habe den Genozid zwar nicht gegeben, die Türken wären aber durchaus dazu berechtigt gewesen, ihn durchzuführen, da die Armenier seiner Meinung nach allesamt Verräter gewesen seien...

Das Bundesgericht begründete den Freispruch damit, dass der Angeklagte subjektiv von der Richtigkeit seiner Aussagen überzeugt gewesen sei und daher nicht bestraft werden könne. - Ich gehe eigentlich davon aus, dass die Holocaustleugner im Allgemeinen ebenfalls davon überzeugt sind, dass ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen. Tatsächlich aber widerspricht sich das Bundesgericht insofern selbst, als im Fall von Holocaustleugnern, die vor Gericht darauf beharren, tatsächlich überzeugt zu sein, dass ihre Aussagen wahr seien, dies straferhöhend ausgelegt wird ("fehlendes Schuldbewusstsein").

Das Bundesgericht müsste vernünftigerweise in beiden Fällen dieselben Masstäbe zugrundelegen: Entweder in beiden Fällen harte Strafen, oder Freispruch für beide, denn es handelt sich offensichtlich um genau denselben Tatbestand. Dass der erstgenannte Täter Ausländer ist, sollte für die Festlegung des Strafmasses irrelevant sein.

Den Begriff "Anti-Rassismus-Gesetz" halte ich aus den von Dir ja bereits genannten Gründen ebenfalls für fragwürdig - zumindest in der Schweiz hat es sich eingebürgert, bei tatsächlichen oder eingebildeten Diskriminierungen gegen Personen anderer "Rasse", Nationalität oder Religion von "Rassismus" zu sprechen (In Deutschland wird in diesem Zusammenhang wohl eher von "Faschismus" gesprochen). Der Gesetzgeber hat hier einfach einen Begriff übernommen, der bereits bekannt war. Persönlich hätte ich das ARG abgelehnt, wenn ich bei der Abstimmung schon stimmberechtigt gewesen wäre, so musste ich mich damit begnügen, Informationsmaterialien unters Volk zu bringen.

mfG,

Swissman


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