Verteilung der Steuereinnahmen
Geschrieben von Funktionsdelta am 19. Oktober 2003 14:11:08:
Als Antwort auf: Re: Das geht bei denen Ratz-fatz im Bundestag geschrieben von Max am 19. Oktober 2003 13:32:13:
Da der Artikel 106 die Verteilung von Steuereinnahmen auf Bund und Länder regelt und hierbei auch Ausnahmeregelungen behandelt, vermute ich, dass es schlicht und einfach darum hegt, den Ländern bzw. den Kommunen einen höheren Teil der Steuereinnahmen zukommen zu lassen, wenn sie denn schon für die Arbeitslosen- und Sozialhilfe aufkommen sollen.