Re: Dies kann ohne Quelle so nicht stehenbleiben(Nr.2)

Geschrieben von BBouvier am 15. Oktober 2003 12:47:41:

Als Antwort auf: Re: Dies kann ohne Quelle so nicht stehenbleiben geschrieben von BBouvier am 15. Oktober 2003 12:42:37:

Lieber Johannes!

Das Verfassungsgericht hatte entschieden,
dass es im freien Ermessen der Regierung liege,
mit diesen Einzahlungen nach Belieben zu verfahren.
Einschliesslich des Verschenkens ins Ausland.

BB

>Lieber Johannes!
>
>Verschenkt hatte Kohl den Gesamtbetrag.
>Wie ich geschrieben hatte.
>Und die "Spende" an ihn war zufällig
>ein Prozentteil dieser Summe.
>Wie ich geschrieben habe.
>Musst nur lesen, was ich geschrieben hatte.
>Und Du kannst doch nicht im Ernst verlangen, dass ich
>mir im Voraus schon vorsichtshalber über die Zeitungsausgabe
>von 19xx ein Archiv anlege, weil mich jemand Jahre später
>genau danach fragen könnte.
>BB
>>> Das stand damals einfach so in den Zeitungen.
>>> Nicht lange, nicht intensiv, und nicht ganz vorne...
>>> Herzog war damals zufällig Präsident des Verfassungsgerichts.
>>> Dass die CDU aus israelischer Richtung dann ausgerechnet einen
>>> Prozentteil dieser Ziffer als "Spende" erhielt, das ist
>>> sicherlich reiner Zufall.

>>Hallo BB,
>>was stimmt denn nun? Zuvor hattest Du noch geschrieben:
>>> Zur Erinnerung: Kanzler Kohl hatte seinerzeit anlässlich des Besuchs von
>>> Herzog die Rücklagen der Rentenkasse (oder war es die Sozialversicherung?-ich
>>> bin da Laie- ) dem als Gastgeschenk nach Hause mitgegeben: 13 Milliarden.

>>War es jetzt nun ein Prozentteil der Rücklagen, waren es 13 Milliarden oder waren die 13 Milliarden der Prozentteil einer viel höheren Rücklage?
>>> Das stand damals einfach so in den Zeitungen.
>>> Nicht lange, nicht intensiv, und nicht ganz vorne...

>>Das kommt nicht ganz hin, denn Du schreibst
>>> Und das Verfassungsgericht hatte die Beschwerde eines Rentners, der dagegen
>>> klagte, abgewiesen: Kohl könne dessen eingezahlten Beiträge jederzeit ins Aus-
>>> land verschenken.

>>Du weißt selbst, wie lange Prozesse bei uns dauern, d.h. zwischen dem angeblichen Verschenken von Rücklagen und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegen Monate, wenn nicht Jahre. Mithin auch mehrere Zeizungsmeldungen.
>>Solche Meldungen, wie Du sie bringst, halte ich für typisch, um Gerüchte zu streuen, die dann eine ganz andere Folgewirkung haben können. Ich beziehe das nicht auf Dich, möglicherweise war es die Zeitung, die nicht sorgfältig recherchiert hat und die Du nun lediglich zitierst.
>>Dennoch: Statt solche diffusen Behauptungen, die nicht mal direkt etwas mit dem Thema zu tun haben, im Raum stehen zu lassen, sollte der, der sie hier bringen will, die Meldung vorher ein klein wenig prüfen, z.B. um welchen Zahlungsbetrag ging es denn nun bzw., noch wichtiger, wenn hat das Bundesverfassungsgericht die (behauptete) inhaltliche Entscheidung getroffen, Rentenrücklagen dürften jederzeit verschenkt werden? Ich bezweifle die letzte Aussage, mit einem genauen Datum oder besser der Nummer des Urteils könnte ich mir aber ggf. die Entscheidung des Gerichts anfordern, um die genaue Begründung nachzulesen.
>>Ich bitte also um genauere Angaben bzw. bitte darum, wenn es sich sich offensichtlich nur um Gerüchte handelt (der Schwager der Großnichte meiner Schwiegermutter, der kannte eine Redakteur, der hatte von der Freundin eines früheren Klassenkameraden gehört, daß...), diese hier im Forum sein zu lassen, auch wenn es solche Gerüchte mal bis in irgendeine Zeitung geschafft haben. Leute, wenn das mit dem Bundesverfassungsgereicht stimmt, dann sollte es doch nicht so schwer sein, die Entscheidung zu finden, oder?
>>Gruß
>>Johannes



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