Mehr Überwachung durch neues Steuerrecht?
Geschrieben von IT Oma am 21. September 2003 15:52:06:
Als Antwort auf: NACHRICHTEN (o.T.) geschrieben von IT Oma am 21. September 2003 11:53:40:
Immobilieneigentümer : Jetzt wird es noch lustiger - „MwSt .Reverse-Charge“
[ Börse & Wirtschaft: Elliott-Wellen-Forum ]
Geschrieben von Tierfreund am 21. September 2003 15:15:06:„Bürger als Steuereintreiber missbraucht“
Bislang kaum von der Öffentlichkeit beachtet bereitet die Bundesregierung einen Systemwechsel im Steuerrecht vor. Versteckt in den Plänen zur Gegenfinanzierung der beabsichtigten Einkommensteuersenkung 2004 ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger enthalten („Reverse-Charge“).
Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn: „Damit werden Immobilieneigentümer als Steuereintreiber vom Staat missbraucht.“
Betrügereien mit der Umsatzsteuer sollen dadurch verhindert werden, dass künftig auch private Auftraggeber, die einen Handwerker oder Unternehmer mit Bauleistungen oder der Reinigung des Gebäudes beauftragen, die in der Rechnung enthaltene Mehrwertsteuer nicht mehr an den Handwerker bzw. den Unternehmer zahlen, sondern direkt an das Finanzamt. Dies gilt für alle Aufträge von (Klein-) Unternehmern im steuerlichen Sinn und damit auch für jeden Eigentümer von mehr als zwei Mietwohnungen. Diese Gruppe wird kraft Gesetz Steuerschuldner der Umsatzsteuer.
Mit der „Reverse Charge“ würde erstmals in Deutschland nicht der eigentliche Steuerschuldner die Steuer bezahlen, sondern ein Dritter - in diesem Fall der Immobilieneigentümer, der Handwerker beauftragt. „Dies gilt übrigens auch für Mieter, die selbständig sind, wie beispielsweise Ärzte. Der Auftraggeber wird zum Steuerschuldner. Wenn sich dieses System durchsetzt, werden die Bürger eines Tages im Supermarkt einkaufen und anschließend die Mehrwertsteuer an das Finanzamt zahlen. Dies führt im Ergebnis zu einer totalen Überwachung“, sagt Rechtsanwalt Kai H. Warnecke von Haus & Grund.
Der Zentralverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer kritisiert auch eine mit dem Systemwechsel verbundene weitere Aufblähung der Finanzverwaltung. Denn künftig müssten
die Abrechungen der Handwerker mit den Zahlungseingängen der Auftraggeber abgeglichen werden müssen.
Quelle : Haus & Grund