BVG-Urteil
Geschrieben von Arno_Nühm am 28. Juli 2003 14:27:29:
Als Antwort auf: richtig und falsch zugleich - Gilt auch für dich :) geschrieben von Arno_Nühm am 28. Juli 2003 14:22:37:
* „Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; ... Das Deutsche Reich existiert fort ..., besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. ... die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, ... unbeschadet dessen, daß sie ... ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zudem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt“.
Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973