Weltfremde Richter

Geschrieben von Swissman am 26. Juli 2003 02:13:52:

Als Antwort auf: Re: Kaum kommen mal ein paar richtige Männer daher... geschrieben von BBouvier am 25. Juli 2003 20:32:03:

Hallo BBouvier,

>Was die Richter genau wissen, mein lieber HN,
>das ist ganz was anderes!
>Verknackten die tatsächlich mal einen von
>DENEN,
>ei, wo soll sich danach der Richter verbergen??
>Was glaubst Du denn , weshalb Eingreifkräfte Masken tragen?
>Aber der Richter steht im Telefonbuch.

Leider ist dies nur ein Teil des Problems - nicht wenige 68er "verbessern" die Welt heute als Juristen und Gerichtspsychologen, was dann zu entsprechend weltfremden Skandal-Urteilen führt: Ein guter Teil des Problems liegt darin begründet, dass diese Herrschaften es erreicht haben, dass die "geltende Lehre" an den Universitäten heute als beinahe gleichberechtige "Rechtsquelle" angesehen wird, und (schlimmer noch) dass die "teleologische Methode" als ein gültiges Verfahren zur Rechtsauslegung anerkannt wird.

Diese Methode hat den (für Juristen und deren Kundschaft) grossen Vorteil, dass man mit ihrer Hilfe aus einem gegebenen Gesetzestext alles und jedes herauslesen kann. Wenn es zweckdienlich scheint natürlich auch das Gegenteil. Hinzukommt natürlich noch ein ganzes Heer verständnisvollster Psychologen, die für jeden Kriminellen eine Ausrede finden, warum er in Wirklichkeit eigentlich ein ganz Lieber ist, der von der bösen Gesellschaft förmlich dazu gezwungen wurde, so zu handeln... :-(

Nur dank der "teleologischen Methode" ist es beispielsweise möglich, den Begriff "lebenslänglänglich" zu "20 Jahre, bei guter Führung weniger" umzuinterpretieren. Ein anderes Beispiel ist die Legalisierung der Abtreibung in den USA: Ein entsprechendes Gesetz wurde nie formell erlassen - einige perverse Bundesrichter erkannten, dank der "teleologischen Methode", dass die US-Verfassung, bis dahin offenbar vollkommen unbemerkt und auch heute noch für die meisten Nichtjuristen unsichtbar, in Wirklichkeit ein ungeschriebenes Recht auf Abtreibung enthalte! :-((

Eine derartige Pervertierung des Rechtsstaates, man kann es beim besten Willen nicht anders nennen, wird den Jus-Studenten auch noch als grosser Fortschritt verkauft.

Vor einigen Jahren gab es in der Schweiz ein Skandalurteil wegen angeblicher "Notwehrüberschreitung": Ein Mann wurde von einem Kriminellen brutal zusammengeschlagen. Als er bereits am Boden lag, entfernte der Angreifer sich kurz, um mit einem grossen Stein wiederzukommen. Zwischenzeitlich war dem Opfer glücklicherweise eingefallen, dass er ein Taschenmesser im Hosensack hatte. Als der Verbrecher zurückkam, setzte er sich rittlings auf den Brustkorb seines Opfers und hob den Stein hoch, offensichtlich, um ihm damit den Schädel einzuschlagen - da dieses mittlerweile sein Messer hervorgeholt und die Klinge geöffnet hatte, stach er dem Angreifer mehrmals in den Bauch, wodurch er überlebte.

Und nun kommen die lieben Richter und schicken ihn für mehrere Jahre in den Bau, weil er, man höre und staune, die Verhältnismässigkeit nicht gewahrt habe! Der Richter begründete sein Urteil wie folgt: Zwar sei habe es sich tatsächlich um Notwehr gehandelt, allerdings nur beim ersten Stich. Danach hätte er abwarten müssen, um zu sehen, ob der Täter von ihm ablasse - nur dann, wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte er ihm einen zweiten Stich verabreichen dürfen. Dann hätte er abermals abwarten müssen. Zusätzlich wirkte es sich strafverschärfend aus, dass er bei einem Stich das Messer noch zusätzlich herumgedreht habe - dies beweise nämlich, dass er zur "Tatzeit" voll zurechnungsfähig gewesen sei und planvoll gehandelt habe! :-(

Um das Opfer noch zusätzlich zu verhöhnen, muss es seinem Peiniger auch noch ein Schmerzensgeld bezahlen. - Ein solcher Richter ist eine Schande für den Staat, aus dessen Kasse er sein Gehalt bezieht und müsste umgehend, auf Lebenszeit aus seiner Position entfernt werden!

In einem anderen Fall wachte ein Hausbesitzer auf, weil er seltsame Geräusche vernommen hatte - da er einen Einbruch vermutete, ging er mit einer geladenen Waffe auf den Balkon, wo er sah, wie ein Maskierter seine Tür aufbrach. Daher forderte er diesen auf, die Hände hochzunehmen und das Werkzeug fallen zu lassen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, gab er einen Warnschuss ab. Um niemanden zu gefährden, schoss er nicht in die Luft, sondern in einen Busch in seinem eigenen Garten. Anstatt sich zu ergeben, ergriff der Einbrecher die Flucht - als die Polizei eintraf, fand sich im genannten Gebüsch die Leiche eines Komplizen, der dort augenscheinlich Schmiere gestanden hatte und dabei dummerweise in der Schusslinie stand.

In diesem Fall kamen die Richter zum Schluss, dass es sich nicht um Notwehr gehandelt habe, da der Hausbesitzer gar nicht angegriffen worden sei. Vielmehr habe er sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, weil er in das Gebüsch geschossen habe, ohne sich vorher zu vergewissern, ob sich dort jemand aufhalte!

Der gesunde Menschenverstand sagt einem ja eigentlich, dass der Einbrecher gar nicht das Recht hatte, sich in der Schusslinie zu befinden, und dass es für Einbrecher eben ein normales, zu akzeptierendes Berufsrisiko darstellt, bei der Ausübung ihres "Gewerbes" von einem Hausbesitzer erschossen zu werden...

mfG,

Swissman


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