Re: Vergewaltigung: Feige Passanten, pflichtvergessene Richter

Geschrieben von Swissman am 05. Juni 2003 13:56:15:

Als Antwort auf: Re: Vergewaltigung: Feige Passanten, pflichtvergessene Richter geschrieben von Zwobbel am 04. Juni 2003 15:33:58:

Hallo Zwobbel,

>Und Du bräuchtest einen verdammt guten Rechtanwalt!

Das glaub ich nun eher nicht - wenn ich bei dieser konkreten Tat interveniert hätte, wäre ich ja vermutlich bereits wieder zurück in der Schweiz. Dass es der Polizei (die wahrscheinlich in so einem Fall auch nicht gerade mit der höchsten Motivation bei der Sache ist) gelingen würde, mich zu finden kann so gut wie ausgeschlossen werden: "Opfer" und "Täter" kannten sich ja nicht, und es gäbe auch sonst nicht den geringsten Bezug des einen zum anderen.

Die Aufgabe wäre vergleichbar mit den Ermittlungen gegen Serienkiller, und diese werden meist nur desewegen geschnappt, weil sie immer wieder zuschlagen, was hier ja nicht der Fall wäre ;-)

>Unter Garantie würdest DU zum Täter gemacht, während der Täter zum Opfer wird.
>Man nennt das Rechtsstaat.

Im Grundsatz hast Du natürlich recht: Der Begriff "Notwehrüberschreitung" ist mir selbstverständlich durchaus geläufig - ich habe ja lange genug Jus studiert *g*

Das Problem sind weniger die Gesetze, als vielmehr die alt-68er, die sich auch und gerade in der Justiz überall breitmachen, und die die Gesetze, in ihrer Eigenschaft als "Richter" interpretieren dürfen... Hier müsste dringendstens ausgemistet werden - lieber gestern als heute!

>In Deutschland wird man sogar verknackt wenn man im eigenen Haus einen Einbrecher erwischt und ihn k.o. schlägt.

Glaub ich Dir sofort - in der Schweiz gibt es mittlerweile auch schon eine ganze Reihe von Skandalurteilen.

Trotzdem: In einer Notwehr-/Nothilfesituation denkt eigentlich niemand darüber nach, was der Richter wohl dazu sagen wird - man handelt einfach... oder auch nicht, wenn man ein Waschlappen ist... :-(

mfG,

Swissman


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