Re: Mal ne blöde Frage
Geschrieben von MaYa am 22. Mai 2003 22:27:34:
Als Antwort auf: Re: Mal ne blöde Frage geschrieben von Madman am 22. Mai 2003 14:31:49:
>Wenn Du auf die Lohnkürzung nich eingehst, meldet dein Chef dann Insolvenz an ? Dann bekommt man doch Insolvenzgeld ?
insolvenzgeld wird nur für die zeit von drei monaten vor eröffnung des verfahrens gezahlt, wenn da dann noch lohn ausstehen sollte für diesen zeitraum.
ich könnte mir vorstellen, daß er dann "freigestellt" wird, von dem moment an (offizielle eröffnung der insolvenz). dann hat er zwar noch lohnforderungen in voller höhe für die zeit der freistellung (meist bis zur wirksamkeit der kündigung), aber eben an die dann noch zu errechnende insolvenzmasse. es mag ja auch sein, daß der betrieb als nicht mehr überlebensfähig bewertet wird, dann ist´s gleich vorbei, bzw. bis zur kündigungsfrist (so weit ich weiß). obwohl lohnforderungen ziemlich hoch in der forderungsliste bzw. verbindlichkeitenliste stehen, ist noch lange nicht gesagt, daß auch zu 100% ausgezahlt wird, und eben dann erst, wenn die insolvenz entgültig über die bühne ist. mehrere jahre sind da kein einzelfall- bei mir dauert es mittlerweile fast 2 jahre an, und es ist kein ende in sicht...
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http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/mb10_insg.pdf
http://www.arbeitsrechtsline.de/Kuendigung/Freistellung/freistellung.html
MaYa