N - Balkan & Co
Geschrieben von Freiwild am 24. April 2003 15:28:19:
Als Antwort auf: NACHRICHTEN (owT) geschrieben von Johannes am 24. April 2003 01:22:12:
>. Bild Friedensvertrag - Dayton
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1. Ausnahmezustand in Serbien
====Aufhebung des Ausnahmezustandes in Serbien steht unmittelbar bevor
Etwa 3.000 Personen noch in U-Haft - Politische Hintergründe des Djindjic-Mordes noch nicht völlig klar
Belgrad - Die serbische Regierung hat heute, Dienstag, der amtierenden
Republikpräsidentin Natasa Micic vorgeschlagen, den Ausnahmezustand aufzuheben. Micic hat bereits angekündigt, dass sie den Ausnahmezustand Dienstag oder Mittwoch für beendet erklären werde. Der Ausnahmezustand war am 12. März, wenige Stunden nach der Ermordung des Ministerpräsidenten Zoran Djindjic verhängt worden. Nach offiziellen Angaben waren das Demonstrations-Verbot, Einschränkungen der Medien- Berichterstattung sowie Sonderbefugnisse der Polizei für den energischen Kampf gegen die organisierte Kriminalität unerlässlich.....................
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2. Frieden von Dayton - Folgeprobleme
====Ein ungeliebter Frieden
Der Vertrag von Dayton soll das Zusammenleben in Bosnien-Herzegowina regeln, doch er ist zu kompliziert
Sarajewo - Das Kernstück des Friedensvertrages von Dayton, der im November 1995 den bosnischen Krieg beendete, ist eine komplizierte Staatskonstruktion. Sie sieht zwei Entitäten innerhalb Bosnien- Herzegowinas vor: die serbische Republika Srpska und die muslimisch- kroatische Föderation, lose miteinander verbunden. Obwohl inzwischen etliche Male verändert und ergänzt, funktioniert die Dayton-Verfassung noch immer schlecht. Im Grunde will niemand diese Friedensordnung. Die Mehrheit der Serben wie der Kroaten favorisiert eine noch losere Union, die meisten Muslime dagegen wünschen eine engere. Keine Verfassung, die diese auseinander strebenden Interessen zu berücksichtigen versucht, kann ohne große Widersprüche auskommen. Die Dayton- Verfassung ist voll davon:
- Einerseits garantiert sie allen Flüchtlingen die Rückkehr in ihre Heimatorte; andererseits lässt sie die ethnisch definierten Gebilde aus der Kriegszeit bestehen. Kämen wirklich alle Flüchtlinge zurück, wäre etwa die serbische Republika Srpska mehrheitlich muslimisch.
- Die Verfassung sieht ein dreiköpfiges Staatspräsidium mit einem muslimischen, einem serbischen und einem kroatischen Mitglied vor. Der Serbe wird in der Republika Srpska gewählt, der Muslim und der Kroate in der Föderation. Muslime in der Republika Srpska müssen also einen Serben wählen, Serben in der Föderation einen Muslim oder Kroaten.
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