N: Glasnost für Deutschland

Geschrieben von Freiwild am 13. April 2003 14:31:12:

Als Antwort auf: N: NACHRICHTEN (o.T.) geschrieben von Scorp am 13. April 2003 02:49:38:

DPA/ GMS
Gesetzesziel: Akten sollen nicht länger Beamten, sondern dem Bürger gehören


GESETZ ZUR INFORMATIONSFREIHEIT

Gläserner Staat statt gläsernem Bürger

Von Holger Kulick

Schon seit 1998 ist in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geplant, nach Vorbild der USA. Jeder Staatsbürger könnte dann ohne weitere Voraussetzungen Einblick in behördliche Akten verlangen. Aber das Projekt wird nur mit halber Kraft betrieben. Besonders die Wirtschaft torpediert das Gesetz.

Berlin - Die hohen Gäste waren amüsiert. "Typisch Deutsch" unkte John Reid, seines Zeichens Informationsbeauftragter von Kanada. Ein Grinsen konnte sich auch Dr. Bernie Fanaroff aus Südafrika nicht verkneifen, der einst in Nelson Mandelas Verwaltung zuständig für Kriminalitätsbekämpfung war.

Vor ihnen, auf einem Podium von Bertelsmann-Stiftung und GTZ in Berlin, hielt der SPD- Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss eine Weltkarte hoch, mit einem dicken weißen Fleck mitten in Europa: "Das sind Luxemburg und Deutschland - die einzigen europäischen Nationen, in denen es das gesetzlich garantierte Bürgerrecht auf freien Zugang zu Verwaltungsakten nicht gibt".

In rund 50 Ländern existiert dieses Recht inzwischen, von Estland über Südafrika und Indien bis Mexiko. Dort, so berichtet Tauss, gebe es einen hochmodernen Kabinettssaal mit Laptops auf jedem Ministerplatz, aber einem antiquierten Holzbrett dazwischen. Darauf hämmere der Regierungschef stets, wenn ein Beschluss gefällt worden sei - als Signal, dass die frisch abgesegneten Dokumente in dieser Sekunde ins Internet gestellt werden müssen. Glasnost auf allen Ebenen sei schließlich Estlands wichtigste Erfahrung der Wendezeit.

Vorbild Freedom of Information Act

Als Vorbild solcher Gesetzesregelungen gilt der "Freedom of Information Act" (FOIA) von 1966 in den USA, wonach Bürgern auf Antrag und für ein geringes Entgelt Behördenakten binnen 20 Tagen zur Verfügung gestellt werden müssen, elektronisch oder als Fotokopie. Die ersten zwei Recherchestunden und die ersten 100 Kopien kosten nichts. Häufig angefragte Dokumente werden in elektronische Lesesäle gestellt, sogar beim FBI - allerdings teilgeschwärzt. Denn neun Ausnahmeregelungen schränken den 100-prozentigen Zugang zu Aktenmaterial ein. Dazu zählen Sicherheitsbelange des Staats, Handelsgeheimnisse, Krankenakten oder geophysikalische Bohrlochdaten. Gezählt werden zwei Millionen Anfragen pro Jahr.

.............


Habt Ihr eigentlich schon mal versucht Eure Akten
Finanzamt, Gemeinde, Schule ...... einzusehen?

Freie Bürger haben jederzeit Zugang zu Ihren Akten !


Freiwild

Abt. manchmal kann man von der USA lernen !



Antworten: