Re: Wie ist das eigentlich, ...

Geschrieben von Swissman am 14. November 2000 14:49:10:

Als Antwort auf: Wie ist das eigentlich, ... geschrieben von Narada am 13. November 2000 13:08:32:

Je nach Art und Schwere des Konfliktes könnte der Präsident einen "nationalen Notstand" erklären. Die Interpretation, wann ein solcher gegeben ist, liegt zu weitgehend in Händen des Kongresses. Auf alle Fälle gegeben ist er, wenn eine Kriegserklärung des Kongresses vorliegt. Ebenfalls automatisch gegeben ist er, wenn die USA angegriffen werden (im Zweiten Weltkrieg erlangte Roosevelt in dem Moment weitgehende Vollmachten, als er über den Angriff auf Pearl Harbour unterrichtet wurde - die Kriegserklärung des Kongresses war, soweit es seine Vollmachten betraf, nur noch reine Formsache). Nebst Krieg gibt es noch diverse andere mögliche Ursachen, die, je nach Interpretation einen Nationalen Notstand bewirken können: Terrorismus, Naturkatastrophen, evtl. eine ernsthafte Verfassungskrise...
Der Nationale Notstand lässt sich noch steigern, wenn das Kriegsrecht ("Martial Law") verhängt wird - in diesem Fall geniesst der Präsident diktatorische Vollmachten. Daher muss das Kriegsrecht, meines Wissens, auch vom Kongress erklärt werden - was bislang nur im Sezessionskrieg vorgekommen ist.

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