ABC des Völkerrechts

Geschrieben von Mischel am 18. März 2003 08:55:01:

Finde ich recht informativ zur Meinungsbildung. Klar dürfte sein, das US und britische Völkerrechtler das etwas anders sehen.

Gruß Mischel


Ist ein Militärschlag ohne Ermächtigung der Vereinten Nationen völkerrechtswidrig?

Prinzipiell ja. Die UN-Charta verbietet jede Art von Gewalt. Für die Überwachung ist der Sicherheitsrat zuständig. Nur er hat das Recht, eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens festzustellen.

Wer sitzt im Sicherheitsrat?

Zehn der 15 Plätze rotieren zwischen den insgesamt 191 UN-Mitgliedstaaten. Einen ständigen Sitz haben nur die USA, Russland, Frankreich, England und China.

Warum gerade diese fünf?

Weil sie die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs sind (die Vereinten Nationen wurden 1945 gegründet). Es gibt seit längerem Bestrebungen, den Sicherheitsrat den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dann könnten Deutschland, Japan oder Brasilien einen Sitz bekommen. Doch darauf konnte man sich bislang nicht einigen.

Wie kommen Beschlüsse zu Stande?

Neun von 15 Staaten müssen mit Ja stimmen. Außerdem darf keines der fünf ständigen Mitglieder sein Veto einlegen.

Und falls das doch jemand tut?

Dann ist der Sicherheitsrat nicht handlungsfähig. So war das während des Kalten Krieges meistens. Am häufigsten haben übrigens die USA ihr Veto eingelegt - um Israel-kritische Resolutionen zu verhindern.

Ist bei einer Blockade im Sicherheitsrat jede Form von Gewalt rechtswidrig?

Nein. Die UN-Charta verweist auf das "naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung".

Können sich Amerikaner und Briten im Falle des Iraks nicht darauf berufen?

Das tun sie zwar. Aber nach einhelliger Auffassung von Völkerrechtsexperten müssten hierfür dem Irak konkrete Angriffsvorbereitungen nachzuweisen sein.

Was wäre mit einem humanitären Einsatz?

Ein solcher war der Kosovo-Krieg, als es ebenfalls kein UN-Mandat gab. Zur Rechtfertigung wurde auf den drohenden Völkermord an den Albanern verwiesen und argumentiert, grundlegende Menschenrechte müssten Vorrang vor dem Gewaltverbot haben. Juristisch gilt das als äußerst heikel. Und im Falle des Irak kann davon keine Rede sein: Saddam Hussein unterdrückt zwar sein Volk, eine humanitäre Intervention rechtfertigt dies jedoch nicht.

Hat der Sicherheitsrat nicht in der Resolution 1441 bereits einem Angriff zugestimmt?

Nein. Darin werden dem Irak "ernste Konsequenzen" angedroht. Politisch mag man das als Kriegsermächtigung werten. Abgesehen von einigen wenigen (meist amerikanischen) Stimmen gehen Völkerrechtler aber davon aus, dass die Anwendung von Gewalt ausdrücklich erlaubt werden muss. Eine indirekte Legitimation genügt nicht. Zudem steht in der Resolution 1441, dass der Sicherheitsrat über weitere Schritte entscheidet. Ein Automatismus ist nicht vorgesehen.

Also wäre der Irak-Krieg rechtswidrig?

Ja. Allerdings hängt das Völkerrecht, das ja in erster Linie die Beziehungen zwischen den Staaten regelt, sehr von der Praxis ab.

Zulässig wird, was nicht zu verhindern ist?

So einfach ist es nicht. Das Völkerrecht verändert sich ständig. Während des Kalten Krieges gab es nur mühsame Fortschritte - etwa auf dem Gebiet der Menschenrechte. Seither hat sich vieles rasant entwickelt. Humanitäre Interventionen wie in Somalia oder im Kosovo wären früher undenkbar gewesen. Möglich, dass es nun eine eher unheilvolle Innovation gibt.

Wer überwacht das Völkerrecht?

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Dort könnte ein betroffener Staat die USA verklagen. Das Verfahren würde jedoch Jahre dauern. Denkbar wäre aber, den Gerichtshof um eine Art einstweilige Verfügung zu ersuchen.

Würde das die USA stören?

Kaum. Als der Gerichtshof die Amerikaner in den 80ern wegen verminter Häfen in Nicaragua verurteilen wollte, erkannte Washington ihm schnell die Zuständigkeit ab. In anderen Fällen haben sich die USA den IGH-Entscheidungen jedoch gefügt.

Freiwillig?

Nicht nur. Völkerrecht wird in den USA in erster Linie politisch-pragmatisch gesehen. Die Amerikaner wissen, dass ihre Verbündeten darauf großen Wert legen. Indirekt entsteht hierdurch ein gewisser Druck.

Auch im Falle des Irak?

Ja. Deshalb haben sich die USA so lange um eine zweite Resolution bemüht.

Was ist mit Staaten, die sich an einem Angriff ohne Mandat beteiligen?

Auch sie verstoßen gegen das Völkerrecht. Das kann von nationalen Gerichten festgestellt werden: Die UN-Charta gilt überall und hat Vorrang vor sonstigen Verpflichtungen wie Bündnisverträgen, Beistandsabkommen und ähnlichem.

Welche Formen der Beteiligung wären denn zulässig?

Keine. Im Gegenteil, jeder Staat ist verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende zur Erhaltung des Weltfriedens zu tun.

Müsste Deutschland dann den USA die Nutzung hiesiger Stützpunkte verbieten?

Streng genommen ja, sagen namhafte Völkerrechtler. Das würde jedoch einen beispiellosen Bruch im deutsch-amerikanischen Verhältnis bedeuten. Deshalb hat die Bundesregierung dies bereits abgelehnt.

Könnte man dagegen klagen?

Ja, sofern jemand konkret betroffen ist, oder im Zuge eines Normenkontrollverfahrens. Allerdings berücksichtigt das Bundesverfassungsgericht auch diplomatische Aspekte. Ob es eine völkerrechtliche Verpflichtung zum Widerstand gegen die USA erkennen würde, ist zweifelhaft.

Was ist mit aktiven deutschen Maßnahmen wie Awacs-Flügen über der Türkei?

Hier kommt es darauf an, ob man diese als Unterstützung eines rechtswidrigen Angriffs begreift - oder als legitime Hilfe für einen gefährdeten Bündnispartner.



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