Re: Sieht schlecht aus: - für die Pocken Wichtiger Nachtrag
Geschrieben von HELMUT am 12. März 2003 23:26:24:
Als Antwort auf: Re: Sieht schlecht aus: - für die Pocken geschrieben von HELMUT am 12. März 2003 19:05:20:
Hier noch ein Auszug aus dem Gesetzestext:
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.Wenn also ein ärztlich atestierter Grund gegen die Schutzimpfung spricht, dann ist der Impfpflichtige von der Impfung freizustellen.
Unten habe ich noch einen Link eingetragen. Dort kann man das Infektionsschutzgesetz in der aktuellen Fassung lesen.
Viele Grüße
HelmutNochmals Auszugsweise Gründe, die derzeit gegen eine Pockenimpfung sprechen:
>Zu Risikogruppen gehören u.a.
>— Menschen mit Hautkrankheiten (auch Neurodermitis), oder einer Vorgeschichte derselben
>— Menschen, deren Immunsystem durch Medikamente unterdrückt ist (Krebs, HIV, Rheuma, Autoimmunkrankheiten)
>— alle Familienmitglieder der oben Genannten wegen der Ansteckungsgefahr durch die Impfung
>— Schwangere, Stillende, Frauen, die innerhalb der nächsten 4 Wochen schwanger werden" (Welche Frau im gebärfähigen Alter kann sich schon sicher sein, dass sie nicht gerade Schwanger ist! *Anmerkung von mir.