N: Lufthansa gibt US-Behörden Flugpassagierdaten - entgegen EU-Empfehlung
Geschrieben von IT Oma am 06. März 2003 21:20:24:
Als Antwort auf: N: Daily Express: Tag X für britische Golf-Truppen der 17. März geschrieben von XI am 06. März 2003 11:36:55:
Der "halbgläserne" Passagier
Keine Auskünfte bis hin zu Essensgewohnheit über USA Reisende - Brüssel verweigert den USA den Vollzugriff auf Reservierungssysteme
Erfolg für die europäischen Datenschützer. Antiterrormaßnahmen und Geschäftemacherei beschneiden immer öfter den Datenschutz. Reisende in die USA müssen nun doch nicht Auskünfte bis hin zu ihrer Essensgewohnheit geben. Brüssel verweigert den USA den Vollzugriff auf Reservierungssysteme.
Brüssel - US-Behörden erhalten keinen direkten Vollzugriff auf Reservierungssysteme europäischer Fluggesellschaften, wie dies seitens der US-Behörden im Kampf gegen den Terrorismus gefordert wurde und was ein US-Gesetz vorsieht, das Mittwoch in Kraft getreten ist. Brüssel empfiehlt den Fluggesellschaften vorerst, das Gesetz zu ignorieren.
Zweckgebundene Weitergabe
Verwiesen wird auf eine Vereinbarung, die nur eine zweckgebundene Weitergabe der Identitätsdaten vorsieht. Diese Daten dürfe die US-Zollbehörde auch nicht an andere Luftfahrtgesellschaften weitergeben. Die Weitergabe der Daten verstößt gegen die EU- Datenschutzrichtlinie sowie gegen zahlreiche nationale Datenschutzgesetze.
Kundenbindungsprogramme
In der nunmehrigen Regelung der EU sollen die Fluggesellschaften Name, Geburtsdatum, Buchungsdatum, Flug- und Passnummer jener Passagiere weitergeben, die in die USA einreisen. Die Fluggesellschaften haben nun 30 Tage Zeit, ihre Systeme so zu adaptieren, dass diese Daten zum Zeitpunkt des Eincheckens weitergegeben werden können.
Diese Informationen wurden im Wesentlichen auch bisher schon von der US-Einreisebehörde erhoben, aber in Form einer Zettelwirtschaft, Nun erfolgt die Weitergabe der Daten elektronisch. Daten aus Kundenbindungsprogrammen geben die Luftfahrtgesellschaften schon aus eigenem Geschäftsinteresse nicht weiter.
Datenweitergabe
Auch wenn die EU diese Datenweitergabe empfiehlt beziehungsweise als angemessen betrachtet, müssen nach der bestehenden Rechtslage die betroffenen Fluggesellschaften die Zustimmung von jedem einzelnen US-Reisenden einholen. Jede andere Vorgangsweise würde sowohl dem österreichischen Datenschutzgesetz als auch der EU- Richtlinie widersprechen.
Lufthansa geht weiter
Nicht an die Empfehlung der Europäischen Union hält sich die Lufthansa. Sie gewährt der US-Zollbehörde vollen Zugriff auf ihr Reservierungs- und Check-in-System. Per Fax vom 5. März wurden von der Lufthansa die "lieben Reisebüropartner" über die Vereinbarung zwischen der EU-Kommission und den amerikanischen Behörden über den Zugriff der US-Zollbehörde auf Daten der Reservierungs- und Check-in-Systeme von Fluggesellschaften in der EU informiert.
Dabei richte man sich nach dem US-Gesetz, erklärte Lufthansa-Sprecher Bernd Hoffmann. Deshalb gelte bis auf weiteres der volle Zugriff auf alle Daten. Dies bedeutet den "gläsernen Passagier" bei Lufthansa, da über das Buchungssystem Amadeus nicht nur Flugbuchungsdaten, sondern auch Mietwagen-, Hotel- und Bahnreservierungen neben der Kreditkartennummer und deren Gültigkeit gespeichert werden. Außerdem speichert das Buchungssystem Telefonnummern der Kunden und deren Essenswünsche. Lufthansa-Gäste, die dem Zugriff bei der Buchung nicht zustimmen, sollen keinen Flug bekommen. (Katharina Krawagna-Pfeifer, DER STANDARD Printausgabe 7.3.2003)