Deutschland sucht den Supersklaven

Geschrieben von Thymos am 06. Februar 2003 10:19:43:

Hallo Foris,

anbei ein Artikel, der wohl bezeichnend ist, für die Zeit in der wir leben. Die Thematik "innere Vorbereitung" sollte von uns viel mehr erörtert werden. Wir machen uns oft sehr viel Sorgen um den WKIII und dabei vergessen wir, daß wir sowieso einmal sterben müssen, ob nun in einem Jahr, 10 oder 40 Jahren. Wichtiger ist, ob wir ein Leben mit erhobenen Kopf geführt haben. Der Kampf findet in uns selbst statt.

Schönen Gruß,

Thymos


Die geheimen Verträge
So knebelt RTL die Superstars

Die Papiere sind absolut vertraulich. BILD liegen sie jetzt vor: die geheimen Verträge, die Daniel (17), Juliette (22) und die anderen Kandidaten bei „Deutschland sucht den Superstar“ unterschreiben mussten. Elf hochbrisante Seiten ...

In dem Vertragswerk, den die RTL-Tochterfirma Grundy den Kandidaten vorlegte, hagelt es Vorschriften und Vertragsstrafen.


Der renommierte Hamburger Anwalt Wolfgang Scheer (56) fällt ein vernichtendes Urteil: „Man sollte diesen Vertrag überschreiben mit „Deutschland sucht den Supersklaven“.
„Sollte der Teilnehmer einem vereinbarten Termin schuldhaft fernbleiben (...), so verpflichtet er sich zur Leistung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5000.“

Nach § 10.4. ist der Teilnehmer zum Schadensersatz verpflichtet: Wenn er mit einem anderen Sender als RTL oder VOX spricht, muss er 20 000 Euro Strafe zahlen.


Während RTL und die Produktionsfirma Millionen mit der Show verdienen, werden die Kandidaten mit einem Hungerlohn abgespeist. Unter § 2.10. heißt es: „Sofern der Teilnehmer an der Runde der letzten zehn teilnimmt, verpflichtet sich Grundy, dem Teilnehmer Euro 1500 als einmalige Auslagenpauschale zu zahlen...“ Im Klartext: Wer bei allen zehn Shows dabei ist, bekommt lächerliche 150 Euro pro Auftritt.

Die Kandidaten müssen den Anordnungen der Produktionsfirma fast sklavisch folgen: Ihnen wird vorgeschrieben, wo und mit wem sie welche Musik aufnehmen, wer ihr Management führt. Sie können sogar ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Noch mal Rechtsanwalt Scheer: „Der Vertrag ist jederzeit von den Teilnehmern anfechtbar. Hier geht es offensichtlich nur um die Geschäftsinteressen der Produktionsfirma – und das allein auf Kosten der Kandidaten.“




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