Genau desswegen ist die Macht der Armee im Innenverhältnis zu begrenzen

Geschrieben von Danan am 11. Januar 2003 19:30:47:

Als Antwort auf: Zuwenig Polizisten! geschrieben von King Henry am 11. Januar 2003 17:59:42:

Henry, ich hoffe du gehörst nicht zu denen, die aus der Geschichte nichts lernen wollen.

Die Verhältnisse in der Weimarer Republik haben die VÄter des Grundgesetzes dazu veranlaßt, die Bundeswehr auf Aussenpolitische Dinge zu beschränken.

Ein Einsatz der Bundeswehr im Innenverhältnis darf es nicht geben.

Ende der Diskussion.

Gruß Danan

PS. Wer aus der Geschichte nichts lernt ist selbst Schuld, wenn er dann die Hucke voll bekommt

>Hi Master,
>ich denke schon! Die Bundeswehr kann bei Demonstrationen eingesetzt werden,
>etwa zum Schutz von Rathäusern, des Landesparlaments, von Lagern die von Plündereren bedroht sind.
>Da es immer weniger Polizisten gibt (Sparmaßnahmen) und diese auch mit Verweigerung von Überstunden drohen (Dienst nach Vorschrift) sucht der Staat
>nun eine billige Alternative zur Polizei.
>Hinzu kommt das die Bundeswehr - wie der Name schon sagt - direkt dem Bund untersteht und von ihm befehligt wird.
>Die Polizei jedoch untersteht den einzelnen Ländern.
>Und hier könnte es ja mächtig Ärger geben: Im Bund regiert Partei A,
>das Land wird von Partei B regiert und beide sind sich nicht grün :-))
>Das Land weigert sich, der Bund schickt Soldaten, z. B. um den
>Ministerpräsidenten zu verhaften.
>Wie damals in Jugoslawien, und das war ganz am Anfang.
>(Slowenien, Kroatien - wißt ihr noch?)
>Gut möglich, das sich das hier wiederholt!
>Gruß
>Henry



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