@all Auswandern nach Neuseeland
Geschrieben von Salvatore Vitale am 27. November 2002 02:27:39:
liebe foris,
hier nochmal die infos, ein versuch ist es wert, neuseeland ist ein wunderbares land
Link siehe unten:General Skills Category:
Ein Großteill aller Anträge (ca. 35 %, NZIS Statistics) wird in dieser Kategorie eingereicht. Die Gesamtzahl der erfolgreich abgeschlossenen Anträge deutschsprachiger Immigranten (Österreich, Schweiz, Deutschland) belief sich im vergangenen Jahr auf knapp 500. Bei einer Durchschnittsanzahl von 3 Personen pro Antrag, betrug die Gesamtanzahl deutschsprachiger Einwanderer somit ca. 1.500 im vergangenen Jahr.
Die Anträge dieser Kategorie basieren auf einem Punktesystem, bei dem das Alter des Bewerbers (Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 55 Jahre), die Qualifikation, Arbeitserfahrung,
die Daten eines eventuell miteinwandernden Partners, sowie in geringem Maße transferierbare Vermögenswerte berücksichtigt werden.
Weiterhin kann der Bewerber 5 Punkte durch ein neuseeländisches Jobangebot und 3 Zusatzpunkte durch die Unterstützung direkter Verwandter in Neuseeland erhalten.
Mindestvorausssetzungen sind eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung/Studium, die neuseeländischem Standard entspricht. Bitte beachten Sie, dass jeglcihe deutsche Qualifkation vor Einreichung des Residencenatrges vorab durch die NZ Qualifcatiosn Authority (NZQA) in wellington anerkannt weren muss. Siehe auch hier
Weiterhin muß der Bewerber eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung nachweisen können. Diese Berufserfahrung sollte vorzugsweise nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gesammelt worden sein.Bitte beachten:
Weitreichende Ausnahmeregelungen, z. B. für IT-Experten, sowie Inhaber eines neuseeländischen Stellenangebotes bzw. eines neuseeländischen Berufs/Studienabschlusses !!! Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Details.Sonderregelung (residence + 6-monatiges work visa zur Jobsuche) ):
Antragsteller, die alle oben genannten Mindestvoraussetzungen erfuellen und eine Gesamtpunkteanzahl von mindestens 5 Punkten unterhalb der derzeit gueltigen Passmark erreichen, koennen eventuell (Originalformulierung im Immigration Law: may) ein Work-Permit/Visa einer Maximallaenge von 6 Monate erhalten.
Dieses sogenannte offene Work-Permit/Visa erlaubt dem Bewerber dann eine entsprechende Stelle in Neuseeland zu finden, die nach Erfuellung aller Bedingungen maximal 8 Punkte fuer das Residenceverfahren umgewandelt werden kann.
Waehrend der Laufzeit des Work-Permit ruht der Residenceantrag.
Nur Stellenangebote, die alle Bedingungen erfuellen haben eine realistische Chance auf Anerkennung durch den New Zealand Immigration Service.
Diese Alternative ist sehr positiv und ermoeglicht vielen Antragstellern die Passmark zu erreichen. Leider sieht diese Prozedur auf den ersten Blick sehr einfach aus, es sind aber zig Fallgruben und Huerden in dieser Neuregelung versteckt. Daher ist diese Alternative unbedingt mit Vorsicht zu betrachten.
Die Punktegrenze wird quartalsweise durch die Behörden bekannt gegeben und wird dann gegebenenfalls auf unserer Homepage aktualisiert.Erfahrungsgemäß werden etwa 30 % der Anträge in der General Skills Category abgelehnt, da der Bewerber keinen professionellen Rat durch einen Immigrationsberater in Anspruch genommen hat bzw. die Antargsstellung schlicht und einfach unterschaetzt hat.
Gründe sind meist Formfehler, sprachliche Barrieren, Unwissenheit der derzeit gültigen Gesetze, sowie Fehlinformationen durch die Behörden.
Nach Ablehnung eines Antrages ist es oftmals nur mit erheblichem finanziellen und persönlichen Aufwand, sowie einer großen Portion Glück möglich, ein bereits abgelehntes Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen.
Die Chancen auf eine erfolgreiche Bearbeitung dieser Fälle (sogenannte Appeals) liegt jedoch bei unter 10 %, da dem NZIS in der absoluten Mehzahl der Faelle keine Formfehler nachzuweisen sind.Interessiert ???
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Oder rufen Sie uns einfach unserer Kontabüro in Auckland an.
Wir sprechen deutsch !Eine der günstigsten Telefonnummern um uns von Deutschland aus in Auckland anzurufen ist folgende: 01051-0064-9-428-4651 Die Kosten betragen ca. 0,10 EURO/Minute
Sie erhalten umgehend einen detaillierten Fragebogen, welchen Sie in Ruhe zu Hause ausfüllen und an uns zurücksenden können.
Fuer eine ausfuehrliche Analyse berechnen wir eine geringe Bearbeitungsgebuehr, die bei nachfolgender Auftragsvergabe VOLLSTAENDIG gutgeschrieben wird !
NZ$ 35.-- / Euro 18,-- / CHF23,--
Neben gezielten Informationen zur notwendigen Anerkennung Ihrer Qualifkationen durch die NZQA sowie der Beschaffung kostenguenstiger Uebersetzungen erhalten Sie nach Auswertung Ihrer persoenlichen Daten eine mehrseitige detaillierte, schriftliche Analyse Ihrer Moeglichkeiten per E-mail.
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