N: Guthmann-Bank pleite, von der Finanzaufsicht geschlossen

Geschrieben von Johannes am 08. Oktober 2002 21:16:30:

Als Antwort auf: Meine Prognose erreicht!!! geschrieben von ahlfi am 08. Oktober 2002 17:10:31:

Wertpapierhaus Guthmann & Roth geschlossen

07. Okt 2002 14:17, ergänzt 14:54

Bei der Wertpapierhandelsbank Guthmann & Roth fehlen bis zu 40 Millionen Euro an Kundengeldern. Da die Bank nicht in der Lage ist, das Geld zu erstatten, wurde sie von der Finanzaufsicht geschlossen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Berliner Wertpapierhandelsbank Guthmann & Roth geschlossen. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde der Netzeitung. Grund sei das Verschwinden von Treuhandgeldern im Umfang von 35 bis 40 Millionen Euro.

Bank ging selber an die Öffentlichkeit

Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die Guthaben von ungefähr 500 Kunden veruntreut worden seien. Die Bank habe die Veruntreuung selber bei der Bafin angezeigt, sagte der Sprecher weiter. Das Institut sei nicht in der Lage, einen Totalausfall dieser Gelder zu erstatten und sei deshalb von der Bafin geschlossen und unter staatliche Aufsicht gestellt worden. Ziel sei eine Bestandsaufnahme. Gleichzeitig wurde beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein Insolvenzantrag gestellt.

Guthmann & Roth wickelt für Kunden Kommissionsgeschäfte am US-Terminmarkt ab. Dabei werden Wertpapiere am Ende der vereinbarten Laufzeit zu einem vorab vereinbarten Preis gekauft oder verkauft. Die Kundengelder im Fall Guthmann & Roth wurden der Behörde zufolge bei einem US-Broker gehalten.

Möglicherweise keine Entschädigung für Kunden

Die Gelder der Kunden sind nach Angaben der Bafin nur bis zu 90 Prozent beziehungsweise bis maximal 20.000 Euro abgesichert. Ein Entschädigungsanspruch bestehe allerdings nicht, soweit die Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder auf Euro lauten, so die Bafin.

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) werde nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die Bafin die Kunden des Instituts von sich aus anschreiben. (nz)



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