N: GIER
Geschrieben von SoL333 am 14. September 2002 15:18:06:
Hallihallo :-)
Bevor der Artikel beginnt, erinnern wir uns nochmal kurz: Tausende Klaeinanlager haben mit dieser Aktie Ihr Gespartes verloren.
Klage gegen den Kanzler: Abfindung Sommers soll mehr als 65 Millionen Euro betragen habenFür Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel könnte die überraschende Ablösung von Telekom-Chef Ron Sommer ein juristisches Nachspiel haben. Am Freitag zumindest ist beim Berliner Landgericht eine Schadensersatzklage gegen die beiden SPD-Politiker eingereicht worden. Das dem SPIEGEL vorliegende 40-seitige Papier ist brisant - zumindest wenn sich die darin erhobenen Anschuldigungen als richtig erweisen. Danach soll Sommer eine Abfindung von "mehr als 65 Millionen Euro" erhalten haben. Diese Summe, heißt es in der Klageschrift ohne Angaben von Quellen, sei dem Telekom-Chef bereits einen Tag vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung von Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus zugesagt worden. Sommer habe sich in einem persönlichen Gespräch mit Winkhaus auf den Standpunkt gestellt, dass ihm neben dem Gehalt für die Restlaufzeit des Vertrags eine zugesagte Verlängerungsoption über drei weitere Jahre ausbezahlt werden müsse. Außerdem stünden ihm in den nächsten fünf Jahren "wenigstens 4,5 Millionen Aktienoptionen zu", die Sommer mit einem Wert zwischen "150 und 375 Millionen Euro beziffert" haben soll. Nach langen Diskussionen, heißt es in der Klageschrift weiter, habe Winkhaus zugesichert, "mehr als 65 Millionen Euro" an Sommer zu bezahlen. Laut Klage, die von einer Unternehmergruppe betrieben wird, die von der Berliner Anwaltskanzlei Mock&Partner beraten wird, ist das ein klarer Verstoß gegen das Aktiengesetz. Denn die Zahlung sei lediglich notwendig geworden, weil Schröder und Eichel die Ablösung Sommers dilettantisch betrieben hätten. Es hätte, so das Papier, eine Reihe von Gründen gegeben, Sommer ohne Abfindung aus seinem Amt zu entlassen. So habe Eichel beispielsweise klare Hinweise darauf gehabt, dass die Bilanzen der Telekom wegen einer Falschbewertung des Immobilienvermögens und des überhöhten Kaufpreises von Voicestream "nicht ordnungsgemäß" seien. Auf die mögliche Einschaltung des Bundesrechnungshofes und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung jedoch habe der Finanzminister verzichtet. Stattdessen hätten Schröder und Eichel ihre Rolle als Großaktionär dahingehend missbraucht, Druck auf Aufsichtsratsmitglieder auszuüben, um den Telekom-Chef abzulösen. Der Kanzler, heißt es in der Klage, habe die Kandidatensuche sogar zur Chefsache erklärt. Vom Kanzleramt seien mehrere Manager angesprochen worden. Auch dies sei ein Verstoß gegen das Aktiengesetz. Im Bundespresseamt wollte man zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen. Die Telekom spricht von "wilden Spekulationen", die man "nicht weiter kommentiere" wolle. Im Finanzministerium heißt es: Die Ablösung Sommers sei vom Aufsichtsrat betrieben worden, eine Einmischung habe es nicht gegeben.